BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 101

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Klar ist, dieses Sicherheitsgesetz schützt die Freiheit jedes Einzelnen und garantiert Sicherheit im Sinne des Sicherheitsbedürfnisses der Gemeinschaft. Gerade in schwie­rigen und sicherheitspolitisch herausfordernden Zeiten braucht es ein System, in dem man nicht den Verbrechern hinterherläuft, sondern in dem man aktiv werden kann, bevor Attentate begangen werden können, bevor Menschen Schaden zugefügt wird und bevor uns Kriminelle überrumpeln.

Gerade in diesen Zeiten braucht die Bevölkerung Vertrauen in den Staatsschutz, in die Polizei und in die Sicherheit in diesem Land. Das muss auch die Opposition anerken­nen. Sicherheit kann es nur mit klaren Regeln geben.

Wir schaffen heute die Grundlage für die Sicherheit von morgen. Stimmen Sie heute ab! Stimmen Sie für mehr Sicherheit in unserem Land! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.17


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. Ich erteile es ihm.

 


14.17.29

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Frau Bun­des­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz beinhaltet sowohl die Themen wie auch eine Reihe von Verhandlungsergebnissen, die in den letzten beiden Jahren auch mit den Oppositionsparteien erzielt wurden.

Kollege Herbert, ich frage mich sehr oft in den Plenarsitzungen, ob Sie bei der Aus­schusssitzung nicht dabei waren. Sie stellen dort zwar immer Fragen, geben aber dann immer andere Dinge wieder als solche, die dort als Auskunft gegeben wurden. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Huach zua! – Bundesrat Herbert: Na das ist schon sehr untergriffig!) Auf mich wirkt das immer sehr diametral. Im Ausschuss geben Expertinnen und Experten hervorragende Auskunft, keine Fragen bleiben offen, aber Kollege Herbert stellt sich dann hierher und tut irgendwie so, als wäre er nicht dabei gewesen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Bezüglich der Abänderungsanträge – die schon Gegenstand in vielen Diskussions­bei­trägen meiner Vorrednerinnen und Vorredner waren – möchte ich auf einige wenige Punkte eingehen, die meiner Meinung nach sehr wichtig sind und keiner Legenden­bildung bedürfen.

Die Behördenstruktur war natürlich ein Thema, das auch im Ausschuss sehr aus­führlich behandelt wurde. Jetzt ist es so, dass ein kleinerer Kreis mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet wurde. Kolleginnen und Kollegen der Oppositionspartei sprachen immer wieder von einem überbordenden Bürokratismus. Das wurde von den Kolleginnen und Kollegen des Innenministeriums ausführlich beantwortet. Es geht um die Reibungsverluste zwischen den einzelnen Ländereinheiten, die in sich selber agieren. Diese Ländereinheiten werden nun in den Staatsschutz integriert, sodass Reibungsverluste nicht mehr auftreten. Das ist meines Erachtens ein wesentlicher Schritt für bessere Kommunikation und Austausch innerhalb der Organisation des Staatsschutzes.

Die Einrichtung eines Rechtsschutzsenates wurde bereits angesprochen, wo mindes­tens eines der drei Mitglieder jemand sein muss, der davor als Richter oder Staats­anwalt eine mindestens zehnjährige Berufserfahrung erworben hat.

Es stellt sich die Frage, warum diese Funktion kein aktiver Richter ausüben soll. Die Antwort darauf lautet: weil Richter nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Unsere Überzeugung – und das hat auch meine Kollegin Kern bereits ausgeführt – nicht nur hier im Bundesrat, sondern auch im Nationalrat und in der Gesetzgebung ist, dass die parlamentarische und politische Kontrolle das Wichtigste ist, weshalb wir


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