BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 102

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fordern, dass sie auch in diesem Bereich gewahrt bleiben muss. Daher: Nicht Richter, die keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen, sodass wir diese Möglichkeit auch haben.

Weiters beinhaltet das Gesetz den besonderen Rechtsschutz für Rechtsanwälte, ÄrztInnen und Journalisten, natürlich auch den Schutz von personenbezogenen Daten. Hier wurde sichergestellt, dass eine anlasslose Verwendung von personenbezogenen Daten unzulässig ist. Personenbezogene Daten dürfen nur so weit verwendet werden, soweit deren Verwendung für die konkrete Aufgabenerfüllung erforderlich und verhält­nis­mäßig ist. Dazu kommt auch das Verbot von Legenden für Vertrauenspersonen. Ich glaube auch, dass dieses Argument – der Stammtisch wird überwacht oder die Vertrau­enspersonen sitzen am Stammtisch – ein sehr, sehr seichtes Argument ist, weil Vertrauenspersonen dürfen weder mit Legenden ausgestattet werden, noch haben sie irgendwelche Ermittlungsbefugnisse.

Der Deliktskatalog wurde im Vergleich zur Regierungsvorlage wesentlich einge­schränkt und teilweise von der rechtswidrigen und vorsätzlichen Verwirklichung abhängig ge­macht. So können Staatsschutzbehörden hinsichtlich des Meinungsdeliktes Verhet­zung nur dann tätig werden, wenn von hetzerischen Aussagen Gewalt ausgehen kann. Also auch hier würde ich Sie ersuchen, die Kirche im Dorf zu lassen.

Gleichzeitig soll natürlich auch, wie schon erwähnt, die parlamentarische Kontrolle im Zusammenhang mit den Ständigen Unterausschüssen gestärkt werden. Dazu gehört die Stärkung der Stellung des Rechtsschutzbeauftragten. Dieser kann in Zukunft jederzeit seine Wahrnehmungen an den Ständigen Unterausschuss berichten, im Rahmen der Auskunftspflicht. Dazu gehört, die Abgeordneten über den Sachverhalt zu informieren und gleichzeitig für Fragen zur Verfügung zu stehen. Dazu gehört ebenso, dass die Mitglieder der Bundesregierung in Zukunft alle Fragen im Unterausschuss beantworten müssen. Dazu gehört auch, dass Auskunftspersonen im Unterausschuss unter Wahrheitspflicht stehen, und, und, und.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe die Mitglieder der freiheitlichen Fraktion nicht, die sich das ganze Jahr über damit brüsten, dass sie die Partei der Sicherheit sind, heute aber keinen Beitrag dazu leisten wollen. Sie sind für ein liberales Waffen­recht, Sie animieren zum Aufrüsten, zum Hochrüsten der Bevölkerung, Sie kreieren eigene Homepages, auf denen Plattformen eingerichtet werden, damit Asylwer­berinnen und Asylwerber denunziert werden können, wenn sie sich verdächtig verhal­ten. – All das auf der einen Seite, und auf der anderen Seite stimmen Sie genau diesen Dingen, dem Staatsschutzgesetz, heute nicht zu.

Ich glaube, wir sind der österreichischen Bevölkerung verpflichtet, und wir nehmen diese Verantwortung wahr, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gleichzeitig sind wir aber auch dem Rechtsstaat gegenüber verpflichtet, das verhältnismäßig zu tun. Das wurde heute schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern zur Genüge erläutert und analysiert, sodass ich nicht mehr näher darauf eingehen möchte. Aber es muss auch klar sein, dass wir als Sozialdemokratische Partei Österreichs und als Mitglieder der SPÖ, wenn wir auch Reformen beschließen, dafür stehen, dass letzt­endlich nur eine gute Bildungs- und Sozialpolitik die beste und langfristige Terrorprä­vention in unserem Lande ist.

Es gilt, Demokratie, Bildung und wirtschaftliches Wachstum zu fördern, Ungleichheiten und Diskriminierung zu bekämpfen, den friedlichen Dialog zwischen den Kulturen zu fördern und vor allem auch zu schützen. Wir können die Gefahr von Terroranschlägen nicht völlig ausblenden und abwenden, aber nachhaltig eindämmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür müssen wir gerüstet sein, und das sind wir mit diesem Staats­schutz-


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