BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 103

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gesetz. Ich bedanke mich bei allen für die konstruktive Mitarbeit und vor allem auch für das Einbringen.

Wie gesagt, Herr Herbert, ich ersuche Sie, wenn wir im Ausschuss darüber diskutieren und die Kolleginnen und Kollegen des Innenministeriums, die maßgeblich daran beteiligt waren, wirklich hervorragende Auskünfte erteilen, das zu verinnerlichen und mitzunehmen – und nicht zwei Tage später oder nur 24 Stunden später etwas ganz anderes von sich zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Herbert: Das ist ja Unsinn, Kollege Pfister! – Bundesrat Schennach: Das geht nicht!)

14.24


Präsident Josef Saller: Herr Bundesrat Mag. Fürlinger ist als Nächster zu Wort ge­meldet. Ich erteile es ihm.

 


14.24.16

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Lieber Rene, danke für deine Rede, danke für die eingehenden Gegenargumente, die du angeführt hast! Ich habe meinen Zettel sozusagen abgehakt und müsste nicht mehr reden (Bundesrat Samt: Sehr gut!), will mir aber trotzdem zwei, drei Dinge vorbehalten. (Ruf bei der FPÖ: Schade!) – Ja, das weißt ja darauf hin, dass ich mich kurz halte, wenn nicht zu viele Zwischenrufe kom­men.

In der ganzen Debatte, ganz egal, ob im Nationalrat oder hier, habe ich – bei aller Not­wen­digkeit, dass wir die Grundrechte gegenüber Eingriffen des Staates natürlich ent­sprechend abwägen müssen – kein einziges echtes Argument gehört, warum dieses Gesetz abzulehnen ist. Mit einer einzigen Ausnahme natürlich: bei diesen Dingen, bei denen gewisse politische Bewegungen – links wie rechts – befürchten, dass die vielleicht leicht extremistischen Ränder, aus denen man sich gelegentlich rekrutiert, möglicherweise ins Fadenkreuz kommen könnten. Was bei der einen die Tierschützer und die Demonstranten sind, sind bei der anderen die Stammtischteilnehmer, sofern sie sich dort rekrutieren. Ich kann Ihnen trotzdem die Angst nehmen: Das alleine reicht noch nicht, um nach diesem Gesetz ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu gelan­gen.

Ich höre als Argument, dass man die Diskussion so schnell übers Knie gebrochen hat. Herr Kollege, nach zwei Jahren eingehendster Debatte (Bundesrat Herbert: Das waren zwei kurze Jahre! Begutachtungsfrist im Juni!), nach zwei Jahren eingehendster Debatte mag es sein, dass es für eine Schnecke schnell war, aber für die österreichi­sche Bürokratie und für die Gesetzgebung ist es vollkommen ausreichend. Nach zwei Jahren qualitativer, hoch qualitativer Diskussion der Legistik zu sagen, sie hat das übers Knie gebrochen, das ist an und für sich schon fast ein bisschen ein Hohn für den Schutz der Bürger.

Lassen Sie mich zu dieser Diskussion abschließend noch eines sagen: Während wir hier akademische Diskussionen führen, ob wir einen Rechtsschutzbeauftragten haben, der nach Anhörung von 104 Institutionen als Senat eingesetzt wird, während wir hier akademische Diskussionen führen, ob das zu schnell ist und welche einzelnen Delikte man wann und wie herausnehmen und hinzutun könnte, bildet sich eine neue Bedro­hungslage, bildet sich etwas ganz anderes heraus, nützen jene, die unseren gesell­schaftlichen Werten schaden wollen, Dinge wie das Internet, um Vorbereitungsmittel für ihre Verbrechen zu generieren. Es wird höchste Zeit, dass wir diesen – in vielen Belangen sind wir noch hinten nachhinkend – endlich auf Augenhöhe begegnen kön­nen. Dieses Gesetz ist ein Schritt, um mit Verbrechern auf Augenhöhe zu kommen.


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