BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 124

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Der Beschluss für den Europäischen Berufsausweis ist ein großer Schritt vorwärts, gerade wenn man bedenkt, dass wir uns heute im 21. Jahrhundert befinden, wo sich doch einiges gegenüber früher massiv verändert hat. Dieser Ausweis ermöglicht es auch qualifizierten Europäern in den angeführten Berufen einfacher und schneller dort zu arbeiten, wo ihre Kompetenzen gebraucht werden beziehungsweise wo sie auch gesucht werden. Er ist ein praktisches Hilfsmittel, das nicht nur Fachleuten nützt, sondern auch jenen Menschen, die ihre Dienstleistung brauchen, und das macht ihn noch einmal zu einem Vorteil.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Welt ist nicht stehen geblieben, die Welt dreht sich weiter; und die Arbeitsplätze von heute, wie wir sie kennen, sind nicht die Arbeits­plätze von morgen. Was meine ich damit? Ich meine, meine Generation – oder viel­leicht gehe ich einen Schritt zurück:

Früher war es im Großen und Ganzen üblich, dass ein junger Mensch in einem Betrieb als Lehrling begonnen hat, die Lehre beendet hat und auch seinen Beruf in diesem Unternehmen ausüben konnte, oftmals bis zur Pension. Es war üblich, dass man hier studiert hat, das Studium absolviert hat und auch den Beruf dann hier ausüben konnte oder ausgeübt hat.

Das hat sich mittlerweile massiv verändert, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Bildung, und zwar gute Bildung, ist notwendiger als je zuvor, und es ergibt sich dann sehr oft die Frage, wo man die Qualifikation, die man sich angeeignet hat, auch ausüben kann beziehungsweise will. Daher ist diese Erleichterung der Mobilität für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, diese Möglichkeit, zu entscheiden, wo man sein Wissen einsetzt, zu begrüßen.

Gerade in Zeiten einer Digitalisierung, in Zeiten einer digitalen Welt ist es ebenfalls zu begrüßen, dass dieser Europäische Berufsausweis kein Ausweis im eigentlichen Sinne ist, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifika­tio­nen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er ist benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren und ermöglicht es auch, einen Antrag online zu verfolgen und zu sehen, was damit passiert.

Ebenso ist auch vorgesehen, dass dieses System Absicherungen beinhaltet; das macht Sinn, um Missbrauch zu verhindern. Es ist ein sinnvolles Gesetz, das unter ande­rem auch die Patientensicherheit im Auge behält, und ich glaube, das ist ein wesentlicher Kernpunkt.

Bei allem, was neu ist, melden sich immer zuerst Skeptiker. Aber, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bin davon überzeugt, dass es sich da im Sinne der Beschäftigten, aber auch im Sinne der Patienten und Patientinnen um ein wirklich tolles Projekt handelt. Daher werden wir Sozialdemokraten diesem Gesetz zustimmen.

Da ich aber schon hier stehe, erlaubt mir, noch eines anzuschließen, und zwar möchte ich ein paar Worte über das Register für Gesundheitsberufe sagen. Ziel dabei ist, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich auch aufzuwerten und mehr Pa­tientensicherheit zu gewährleisten. Damit steigt das Niveau des Gesundheits­schut­zes – und ich gehe davon aus, dass wir heute niemanden hier haben, der nicht möchte, dass sich das Niveau gerade im Bereich der Gesundheit erhöht. Genau aus diesem Grund haben bereits 14 Länder der EU ein Register eingeführt.

Einige können sich vielleicht noch erinnern: Im Nationalrat ebenso wie im Bundesrat wurde dieses Gesetz schon 2013 beschlossen. Umgesetzt konnte es leider noch immer nicht werden. Es fehlt, dass wir es auch in der Realität vorfinden, da es noch immer ein sogenanntes Veto von zwei Bundesländern gibt, nämlich von Niederöster­reich und Salzburg.

 


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