Der Hauptkritikpunkt auch aus unserer freiheitlichen Sicht ist der sogenannte partielle Zugang zu Gesundheitsberufen. Das betrifft in erster Linie, aber nicht nur, den gehobenen medizinisch-technischen Dienst, für den es in Österreich eine sehr umfassende Ausbildung gibt. Es soll also möglich sein, hier sozusagen Teilbereiche abzudecken durch Ausländer, die eben nicht dasselbe Ausbildungsniveau haben, sondern nur einen Teil abdecken können.
Hier richtet sich die Kritik gegen die unklaren Regelungen und Kriterien bei der Anerkennung dieser partiellen Befähigungen. Es ist unklar und nicht geregelt, wie die Information einerseits des Dienstgebers, andererseits aber auch der Patienten vonstattengehen soll.
Die Nachweise, die gefordert sind, etwa über die entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache, sind äußerst vage definiert. Auch die Möglichkeit der Verwendung von Berufsbezeichnungen aus den Heimatländern, wo die Ausbildung absolviert wurde, wird eher für Verwirrung sorgen, wenn beispielsweise die Bezeichnung einer rumänischen oder finnischen Ausbildung ins Deutsche übersetzt werden soll und der Patient dann wissen soll, was der Betreffende jetzt wirklich kann und wofür er befähigt ist. Aber nicht nur der Patient, auch der Dienstgeber wird seine liebe Not damit haben.
Allein das Versprechen vonseiten des Ministeriums – zumindest ist es im Ausschuss so zur Kenntnis gebracht worden –, zumindest am Anfang, wenn dieses Gesetz greifen soll, besonders streng sein zu wollen, ist uns zu wenig. Das ist zu wenig, um den hohen Standard, der durch die österreichische Ausbildung in den medizinischen Berufen gewährleistet ist, dann auch im Sinne der Qualität, der Patientensicherheit flächendeckend und wirklich umfassend sicherzustellen.
Diese Gefahr scheint also durch die schwierige Vergleichbarkeit der einzelnen Ausbildungen und durch die Berufsbezeichnungen durchaus sehr real zu sein. Wir werden daher diesen beiden Gesetzesvorlagen unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ.)
15.46
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. Ich erteile es ihr.
15.46
Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Sabine! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Mit diesem Bundesgesetz, das wir heute auf der Tagesordnung stehen haben, wurde, wie schon angesprochen, die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen von einer klaren Mehrheit des Nationalrates mit zwei Gesetzen für den Bereich der Gesundheitsberufe umgesetzt.
Mir ist absolut nicht klar, warum man diesem Gesetz nicht die Zustimmung erteilen kann. Manches Mal habe ich das Gefühl, dass einige unter uns glauben, dass wir auf einem eigenen Planeten leben, wo niemand rein darf und auch niemand raus darf. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Genau, danke dir, Edgar. Raus schon, aber nicht rein mit einer Qualifikation, die man woanders auch anwenden kann.
Für bestimmte Berufsgruppen ist es damit leichter, auch in anderen EU-Ländern zu arbeiten; mit Hilfe des Europäischen Berufsausweises können jetzt die in diesen Gesetzen angeführten Berufsgruppen ihre Qualifikation für einen Job im EU-Ausland nachweisen. Diese Berufsgruppen können das Verfahren nutzen, wenn Sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen wollen oder ihre Arbeit vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen.
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