BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 122

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber. – Bitte um die Berichte.

 


15.39.45

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Liebe Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zwei Berichte.

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmas­seurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekam­mer­gesetz geändert werden (1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den zweiten Bericht des Gesundheitsausschusses, nämlich über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das EWR-Psychologen­ge­setz, das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das Gehaltskassen­gesetz 2002, das Tierärztegesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (2. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016).

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile ihm dieses.

 


15.41.59

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Wertes Publikum zu Hause vor den Bildschir­men! Bei diesen beiden Gesetzen handelt es sich wieder einmal um die Herstellung der Konformität mit einer EU-Richtlinie. Im konkreten Fall geht es um die Berufsan­erken­nungsrichtlinie.

Die wesentlichen Inhalte sind die Schaffung eines Europäischen Berufsausweises, der partielle Berufszugang. Der umstrittenste Punkt ist dabei ein Vorwarnmechanismus im Hinblick auf untersagte Berechtigungen oder gefälschte Dokumente und die Gewähr­leistung von einheitlichen Ansprechpartnern.

Diese beiden Gesetzentwürfe haben wahrlich eine Flut an negativen Stellungnahmen zur Folge gehabt. Eigentlich alle Landesregierungen, alle betroffenen Berufsverbände und Berufsvertreter haben sich massiv dagegen ausgesprochen und Bedenken geäußert, aber auch das Finanzministerium oder das Wirtschaftsministerium, das bei­spiels­weise die Verwendung des Binnenmarktinformationssystems kritisiert, weil die­ses in Österreich nur partiell umsetzbar sei. Ja sogar das Bundeskanzleramt hat seine Bedenken gegen diese Gesetze zum Ausdruck gebracht.

 


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