BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 127

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nicht mehr in Österreich zu finden. Das heißt, die damalige Bank Austria, die operativ tätig war, hatte zwar noch den Namen „Austria“ im Namen, mehrheitlich war sie aller­dings damals nicht mehr im Besitz Österreichs.

Das Einzige, was im Besitz Österreichs geblieben ist, war die Haftung der Gemeinde Wien, weil die Gemeinde Wien für die gesamten Einlagen und Tätigkeiten der Bank Austria gehaftet hat. Sie tut es zu einem Teil heute noch. Der Höhepunkt war das Jahr 2001, als Wien für die Bank Austria mit 120 Milliarden € haftete; das waren in damali­gem Geld 1 651 Milliarden Schilling oder 1,6 Billionen Schilling.

Dann, ab dem Jahr 2001, kam die UniCredit. Der Deal mit der UniCredit, der damals durchaus kontroversiell war, hat sich an sich so entwickelt, dass das Eigenkapital der Bank Austria von 6,8 Milliarden € auf 15 Milliarden € erhöht wurde, also durchaus ein herzeigbares Ergebnis.

Mit der Wirtschaftskrise 2008, mit der Bankenkrise, mit der Schuldenkrise 2008 kam es natürlich auch zu einer Bankenkrise in Österreich. Diese Bankenkrise hat zumindest bis zum heutigen Tag Auswirkungen, denn die UniCredit hat sich letztes Jahr im Herbst ein umfassendes Sparpaket selbst verordnet. Die UniCredit ist ja nicht nur in Österreich mit der Bank Austria tätig. Die UniCredit möchte im heurigen Jahr, 2016, 18 200 Jobs weltweit streichen. Die UniCredit nimmt der Bank Austria das Osteuropa­geschäft und wird es von Wien nach Mailand verlagern. Auch das Privatkundenge-schäft in Österreich soll massiv reduziert werden.

Bis zum Jahr 2018 sollen 800 Beschäftigte gehen. Die Bank Austria sagt, es wird keine aktiven Kündigungen geben, sondern mit den normalen Pensionsabgängen werden diese 800 Personen ausgeglichen werden. Die Fonds-Tochter Pioneer, die immerhin Assets in der Höhe von 225 Milliarden € besitzt, wird mit Santander fusioniert. Die ukrainische Tochter Ukrsotsbank wird von der UniCredit ebenfalls verkauft.

Hier handelt es sich um ein Sparpaket in der Höhe von 1,6 Milliarden €. Das ist durch­aus ein herzeigbares Sparpaket für eine große Bank. Das wäre an sich noch nicht wirklich berichtenswert, wenn nicht letztes Jahr im Dezember durch eine Indiskretion – offenbar an einen Journalisten einer österreichischen Tageszeitung – das Gerücht, das sich später verifizieren ließ, aufgetaucht wäre, dass es dann natürlich noch zu weiteren Änderungen kommen soll.

Da kann es durchaus zu einer Situation kommen, die nicht nur die Stadt Wien betrifft und die nicht nur die Republik betrifft, sondern die vor allem die Beitragszahler ins Pensionssystem betreffen könnte. Denn dieses Sparpaket – und das ist bei diesen 1,6 Milliarden nicht mit eingerechnet, das würde noch dazukommen – sieht auch vor, dass die Administrativpensionen der Bank Austria – die Bank Austria hat für derzeit noch rund 3 300 Personen auch eine Pensionsversicherung, wo sie selbst Pensions­träger ist – ins ASVG-Modell übergeführt werden sollen.

So weit, so gut; man versucht eben hier, diese teuren Pensionen loszuwerden. Das ist für ein Unternehmen durchaus eine Form, wo es sagt: Ich versuche halt, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, dass ich diese Leute aus diesen teuren Pensionen hinausbekomme. – Das ist ja auch ganz klar: Man hat hier nämlich eine Gesetzeslücke entdeckt, die leider bis zum heutigen Tag besteht. Wir werden dann, eine meiner Nachrednerinnen wird dann noch auf diese Gesetzeslücke eingehen.

Es gibt nämlich den § 311 Abs. 5 im ASVG, der aus dem Jahr 1953 stammt. Damals wurde eine 7-prozentige Bemessungsgrundlage ins Gesetz geschrieben. Dazu muss man natürlich wissen, dass damals die Pensionsversicherung allgemein nur 10 Prozent ausgemacht hat. Mittlerweile ist das ein bisschen gestiegen: Wir haben aktuell ein-


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