BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 131

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Auch der mögliche Verweis auf eine bereits länger bestehende Praxis zur vorliegenden Problematik überzeugt nicht, denn bisher hat bei allen Veränderungen in solchen Dienstverhältnissen – ich erinnere nur an die Post und andere Bereiche – immer der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung getroffen.

Im Ergebnis führt das zu folgender Beurteilung: Nur eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlage verhindert für Mitarbeiter der Bank Austria massive Rechts­unsicherheiten und damit einhergehende Prozessrisiken. Die gesetzliche Grundlage muss vor allem dem Grundsatz der Beitragswahrheit des ASVG entsprechen. Das heißt, dass das Gesetz die Mitarbeiter der Bank und die Bank Austria als Dienstgeber so stellen müsste, als wären diese immer im ASVG einbezogen gewesen.

Ich bekenne mich ganz klar zu diesem Gedanken der Beitragswahrheit und sage daher abschließend: Ich stelle hier klar und deutlich die Interessen der Menschen in den Mittelpunkt. Wenn der Gesetzgeber die kündigungsfreigestellten Arbeitnehmer der Bank Austria aus dem ASVG ausgenommen hat und es zu einer Änderung kommen sollte, dann muss das der Gesetzgeber der Republik Österreich tun, dann ist der Nationalrat hier gefordert. Sie im Bundesrat müssten über eine derartige Regelung auch befinden. Ohne eine gesetzliche Regelung kann § 311 nicht angewendet werden. Daher sage ich ganz klar: Das kann so nicht sein.

Im Übrigen, um das auch deutlich zu sagen, das sicherste Pensionssystem ist das des ASVG. Und wenn es Wünsche vonseiten der Bank Austria gibt, das umzusetzen, dann müsste der Gesetzgeber der Republik in Ziehung genommen werden und dann müsste das auch in diesem Haus beschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.22


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


16.23.09

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, Herr Minister, ich sage Ihnen jetzt schon was: Ich bin wirklich fassungslos! So etwas habe ich noch nicht erlebt, dass ein Minister – Sie sind eines der höchsten Organe dieser Republik – sich schlicht und ergreifend weigert, die Fragen zu beantworten, und uns da mit einer Rechtsmeinung abspeist … (Bundesminister Stöger: Es sind 84!) – Na und?! Sie bestimmen jetzt, wie viele Fragen wir stellen dürfen, und weil es 84 sind, beantworten Sie sie einfach nicht, nicht eine einzige?! (Bundesrat Jenewein: Das ist ein Rechtsbruch!) Herr Minister, Sie treten das Interpellationsrecht der Mandatare und der Abgeordneten hier mit Füßen! Und das ist ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber hinaus ist es schön, dass Sie, wie Sie am Anfang gesagt haben, wenn eine Dringliche Anfrage zu einem Thema kommt, das natürlich für uns alle interessant ist, die Menschen in den Vordergrund stellen. Das tun wir auch. Sie sind ja offensichtlich drauf und dran, den Menschen, die Sie ja schützen wollen, den Beitragszahlern diese Übernahme der 3 000 Mitarbeiter der BA zuzumuten. (Bundesrätin Kurz: Genau das Gegenteil! – Bundesrätin Grimling: Genau das Gegenteil!)

Es ist immer ein Ausdruck der absoluten Hilflosigkeit, wenn ein Minister sich herstellt und sagt, das ist Wechseln politischen Kleingelds. Immer dann, wenn man nicht weiter­weiß und sonst keine Antworten hat, dann kommt so etwas.

 


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