BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 133

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Unterm Strich der Rechnung steht aber immer Gewinnmaximierung, um auch die Aktio­näre entsprechend bedienen zu können.

Da dem Herrn Minister ja die Leute so wichtig sind, möchte ich nur anmerken: Davon sind 48 000 Mitarbeiter betroffen. Das sind jetzt nicht ein paar, aber selbst wenn es nur ein paar wären, wäre es schlimm genug, da es ja immer Einzelschicksale sind. 48 000 Mitarbeiter sind betroffen. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Jetzt können wir darüber streiten, ob diese Regelung, dieser § 311, den die UniCredit jetzt hernimmt und damit herumtrickst, aus dem Jahr 1953, 1955 oder 1956 stammt. Da hat offensichtlich jeder etwas anderes gelesen. Das ist aber völlig egal. Tatsache ist, dass es mehr als unappetitlich ist, wenn eine Bank glaubt, dass sie sich auf dem Rücken der Beitragszahler so quasi gesundstoßen kann. Das ist unappetitlich und das ist abzulehnen! Und dass Sie da noch irgendwo eine Sympathie haben und auch noch versuchen zu verhandeln, ist für mich im Sinne des österreichischen Steuerzahlers und Bürgers wirklich unfassbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Jenewein und Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank-Austria-Pensionsdeals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Feder­führung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Bun­desrat einen Bericht über die Vorkommnisse rund um die beabsichtigte Übertra­gung der Betriebspensionsverwaltung der Bank Austria an die Pensionsversicherungs­anstalt (PV) übermitteln. Dieser Bericht soll die ökonomischen und pensionsrechtlichen Auswirkungen dieser Übertragung sowohl für die betroffenen Betriebspensionisten der Bank Austria als auch die PVA und deren Versichertengemeinschaft detailliert auflisten und begründen. In diesem Bericht soll insbesondere detailliert der gesamte Vorgang inklusive des mutmaßlich stattgefundenen Lobbyings der Stadt Wien bzw. der SPÖ in diesem Zusammenhang gegenüber Beamten des BMASK und dem Management der PVA offengelegt werden.

Gleichzeitig wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und dem Parlament zuzuleiten, die eine entsprechende Änderung des § 11 Abs. 5 ASVG umfasst, um den bisherigen 7 % Überweisungsbetrag auf das Niveau des allgemein geltenden Beitragsniveaus anzuheben, und damit einen ökonomischen Schaden von der Versichertengemeinschaft der PVA und den Steuerzahlern abzuwenden.

Unter einem wird gemäß § 54(3) verlangt, über diesen Antrag eine namentliche Abstimmung abzuführen.“

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Herr Minister, da sind Sie jetzt wirklich gefordert! Sich herzustellen und zu sagen, ich bin immer für die Menschen und ich bin für die Versicherten – ja, natürlich ist es für diese nicht schlecht, ins allgemeine Sozialversicherungssystem zu kommen, aber zu welchem Preis, zu welchem Preis für die Allgemeinheit? Kollege Jenewein hat es ja schon völlig richtig gesagt: Was kommt denn da noch? Ist das jetzt der Auftakt? Dann kommen alle anderen und sagen: Das ist eigentlich eh ganz lässig im ASVG-System,


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