BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 136

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beziehen. Das sind Fragen, die eher einer Verschwörungstheorie gleichkommen. (Bun­desrat Jenewein: Wird schon werden!) Es wird nicht so werden, es ist so.

Worum geht es uns? Wo ist das Problem? – Grundsätzlich ist gegen einen Wechsel von Menschen in das ASVG-System nichts einzuwenden. Wir Grünen wollen ohnehin für ein einheitliches Pensionssystem für alle eintreten, das darf allerdings nicht zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen; nach Vorstellung der Bank Austria soll dies aber zulasten der BeitragszahlerInnen gehen. Der für derartige Über­tra­gungen vorgesehene § 311 ASVG sieht nämlich einen Überweisungsbetrag von nur 7 Prozent des aktuellen monatlichen Bruttolohnes vor. Das ist definitiv zu wenig. Ge­nauere Berechnungen sind nur möglich, wenn auch konkrete Daten vorliegen, aber die durch den Übertrag verursachten Gesamtkosten werden bei 1,3 bis 1,4 Milliarden € liegen. Der tatsächliche Übertrag soll dann in etwa bei 300 Millionen € liegen.

Was wollen wir? – Ein Übertrag ist denkbar und sinnvoll, muss aber die Kosten weitge­hend abdecken. Unserer Ansichten nach müssen nicht alle Kosten der Übertragung abgedeckt werden, da die PVA derzeit zirka 19 Prozent aller für Pensionen aufge­wandten Mittel aus Steuern zugeschossen erhält.

Wir Grünen wollen für ein einheitliches Pensionssystem eintreten, somit ist ein Übertritt in das ASVG-System sogar zu begrüßen, aber nicht zu den derzeitigen Konditionen. Die Anwendung von § 311 ASVG ist leider denkbar, aber unsachlich. Der Paragraf ist ausdrücklich für Einzelfälle ausgelegt, die Übernahme ganzer Belegschaften war nicht Intention des Gesetzgebers. Hintergrund des Paragraphen war es, einen Wechsel einzelner Beschäftigter in ein BeamtInnen-Verhältnis oder aus einem BeamtInnen-Verhältnis in ein System der gesetzlichen Pensionsversicherung zu ermöglichen. (Bundesrätin Mühlwerth: Genau!)

Der Vorgang ist europarechtswidrig. De facto subventioniert Österreich unfreiwillig eine Bank, das ist wettbewerbswidrig und verletzt europäisches Recht. Der in § 311 ASVG genannte Prozentsatz für den Überweisungsbetrag von 7 Prozent muss unserer Ansicht nach angehoben werden. Das haben die Grünen übrigens schon bei der letzten Änderung des § 311 angemerkt. Die Relevanz dieser Höhe war gering – sofern es um das Hin- und Herschieben von Bundesmitteln zwischen BeamtInnen-Pensionen und Bundeszuschuss für gesetzliche Pensionen geht. Hier wird aber nur mehr ein internationaler Konzern, der noch dazu Gewinne bringt, mit etwa einer Milliarde Euro subventioniert.

Was ist die Lösung? – Das Parlament müsste rückwirkend eine Anhebung des Pro­zent­satzes für den Überweisungsbetrag mit 1. Jänner 2016 beschließen, da die Bank Austria derzeit mit dem Zeitdruck spielt. Das würde zwar einen Rechtsstreit auslösen – und wahrscheinlich sogar bis zum VfGH gehen –, der aber aufgrund des wettbewerbs­verzerrenden Charakters in der geltenden Bestimmung sehr wahrscheinlich gewonnen werden würde.

Zu dem Entschließungsantrag der FPÖ möchte ich noch kurz zwei Sachen sagen. Wir werden diesen Entschließungsantrag heute unterstützen. (Wow-Rufe bei der FPÖ.) Ja, wir unterstützen ihn, weil wir auch wissen möchten, was hier vorgeht. Eine Sache möchte ich aber noch anmerken, nämlich zum Vorgang inklusive des mutmaßlich stattgefundenen Lobbyings der Stadt Wien beziehungsweise der SPÖ in diesem Zusammenhang gegenüber Beamten. Das Wesen von Lobbying ist, dass es meistens nicht so offen stattfindet – das ist Lobbying. Das ist ein Punkt, aber darüber hinaus werden wir dem heute zustimmen. (Bundesrätin Mühlwerth: Weil uns interessiert, was wirklich abgeht!) Ja, ich weiß, aber das ist eben Lobbying. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Novak.)

16.44

 


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