BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 76

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Ganz oben auf der Agenda des Rates werden aber auch die Arbeiten an Initiativen zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes angesiedelt sein, wobei die Trio-Präsident­schaft besonderes Augenmerk auf die Überarbeitung der Vorschriften für audiovisuelle Medien und des Urheberrechts und die Regeln für den grenzüberschreitenden elektro­nischen Handel legen wird.

Ich nehme aus dem Bereich des Strafrechtes zwei Punkte heraus, nämlich zuerst den Vorschlag einer neuen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Dieser Vorschlag soll ja Durchsetzungslücken in den EU-Strafrechtsvorschriften schließen. Die Richtlinie sieht eine gemeinsame Definition terroristischer Handlungen vor, was eigentlich eine einheitliche Antwort auf das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer ermöglicht, die Abschreckung, so hoffen wir, in der gesamten EU erhöht und gewähr­leistet, dass Täter wirklich in allen Ländern auch effektiv geahndet werden.

Mit dieser neuen Richtlinie – und für mich ist sie schon sehr konkret, Herr Kollege – werden die geltenden Rechtsvorschriften der EU über die Verfolgung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund überarbeitet. Außerdem sollen mit dieser Richtlinie inter­nationale Verpflichtungen, wie die Resolution des UN-Sicherheitsrates über auslän­dische terroristische Kämpfer – die kürzlich verabschiedet wurde –, das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus und die Empfehlung des Financial Action Task Force zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzie­rung in EU-Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie sieht ja ganz konkrete Handlungen vor, die unter Strafe gestellt werden sollen, nämlich Reisen zu terroristischen Zwecken, die Finanzierung, Organisation und Erleichterung derartiger Reisen, die Teilnahme an einer Ausbildung für terroristische Zwecke und das Bereitstellen von Finanzmitteln für terroristische Straftaten. Zudem sollen die Vorschriften über die Strafverfolgung bei Anwerbung und Ausbildung von Personen für terroristische Zwecke und bei der Verbreitung terroristischer Propaganda auch im Internet verschärft werden.

Der Vorschlag enthält auch neue Vorschriften zur Ergänzung der Richtlinie über die Opferrechte aus dem Jahr 2012, damit Opfer von Terrorismus unabhängig von ihrem Wohnort in der EU einen raschen Zugang zu professioneller Unterstützung bei körper­lichen und psychosozialen Rehabilitationen sowie zu Informationen über ihre Rechte erhalten. – Wieweit sich das dann darauf auswirken wird, terroristische Angriffe hintan­zuhalten, wird die Zukunft weisen, aber ich denke, es sind wichtige Schritte zur Be­kämpfung von Terrorismus. Wir begrüßen das auch aus österreichischer Sicht durch­aus.

Das Zweite, auf das ich im Strafrecht eingehen möchte, sind Vorschlagsrichtlinien über die Verfahrensgarantie im Strafverfahren für verdächtigte und beschuldigte Kinder. In diesem Bereich sollen ja Rechte vorgesehen werden, die bisher in der EU nicht geregelt worden sind, nämlich zum Beispiel das Recht auf individuelle Begutachtung und medizinische Untersuchung, die audiovisuelle Aufzeichnung von Befragungen, die Tatsache, dass Freiheitsentzug bei Kindern und Jugendlichen natürlich möglichst kurz gehalten werden soll oder es überhaupt Alternativen dazu geben soll, der unbedingte Schutz der Privatsphäre und damit beinhaltend auch besondere Schulungen der Richter, Staatsanwälte et cetera, die mit Kindern zu tun haben.

Wie ich dem Bericht entnommen habe, ist die Haltung des Justizministeriums grund­sätzlich offen. Viele Bestimmungen sind ja bei uns im Jugendgerichtsgesetz bereits enthalten, aber es gibt doch einige Bestimmungen, die darüber hinausgehen, nämlich zum Beispiel Bestimmungen über das Recht auf individuelle Begutachtung und medi­zi­nische Untersuchungen sowie über die Reichweite der Verpflichtung zur audiovisuellen Aufzeichnung von Vernehmungen wie auch über den Anwendungsbereich auf Erwach-


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