BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 75

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Das Maßnahmenpaket ist Nachfolgeprojekt des gemeinsamen europäischen Kauf­rechts, das im Jahr 2011 von der Kommission vorgeschlagen wurde, jedoch aufgrund des massiven Widerstandes der Mitgliedstaaten im Rat, darunter auch von Österreich, zu Beginn des Jahres 2015 zurückgezogen wurde. Wir haben diesbezüglich auch vom EU-Ausschuss eine begründete Stellungnahme nach Brüssel geschickt. Im EU-Ausschuss hat Sektionschef Kathrein, der auch heute hier ist, referiert, dass die natio­nalen Koordinationsgespräche ergeben haben, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission über den Fernabsatz von Waren sowohl von Unternehmern als auch von Verbrauchervertretern abgelehnt wird. Das vorgeschlagene Instrument würde unter anderem zu einer komplizierten und parallelen Gewährleistungssituation führen, zu einer sogenannten Zersplitterung. Das ist sachlich auch nicht gerechtfertigt.

Das bedeutet also, hier wachsam zu sein, damit das abgelehnte europäische Kaufrecht sozusagen nicht wieder durch eine Hintertür eingeführt wird. Da geht es primär auch nicht um ein Subsidiaritätsproblem im eigentlichen Sinn, sondern da haben wir wirklich inhaltliche Bedenken, da gilt es also rechtzeitig in den Verhandlungen darauf hinzu­weisen.

Deshalb nochmals, Herr Kollege Raml, abschließend: Harren wir der Dinge, die da kommen werden, und schauen wir, in welchen Bereichen Materien vorgelegt werden! In vielen Bereichen sind überhaupt noch keine Dokumente vorhanden. Dann, wenn die betreffenden Materien, Richtlinien, Verordnungen vorliegen, können wir auch ent­sprechend im EU-Ausschuss und hier im Bundesrat dagegen Stellung beziehen. Des­halb würde ich vorschlagen, heute dieser Vorschau zuzustimmen und dann die Ergeb­nisse abzuwarten. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

12.47


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte.

 


12.48.08

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte zuallererst einmal diese Gelegenheit nutzen, mich bei allen, die an der Erstellung dieser Jahresvorschau mitgewirkt haben, zu bedanken. Ich halte sie für eine sehr umfassende Jahresvorschau, aus der zumindest hervorgeht, was die Vorhaben der EU-Kommission in den nächsten Jahren sein sollen. Aufgrund dieses umfassenden Berichtes werde auch ich mich nur auf einige wenige Bereiche beschrän­ken, obwohl es natürlich interessant wäre, zu so gut wie allen Bereichen einen Kommentar abzugeben.

Das Arbeitsprogramm dieser Trio-Präsidentschaft bezeichnet ja den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts weiterhin sozusagen als Schlüsselpriorität für den Justizbereich, wie sie ja auch in den strategischen Leitlinien des Europäischen Rates aus 2014 postuliert wird. Ein Schwerpunkt dabei soll die Konsolidierung und Wirk­samkeit der bestehenden Instrumente in der Praxis sein.

Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Aktivitäten werden Fortschritte bei den Verfahrens­rechten, im Strafverfahren sowie die Fortsetzung des Kampfes gegen Betrügereien, die sich jetzt gegen die finanziellen Interessen der Union richten, einschließlich der Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft stehen – wie auch immer man zu dieser stehen mag.

Im Bereich des Privatrechtes liegt der Schwerpunkt auf dem Familienrecht – darauf gehe ich dann noch einmal ein –, gefördert werden sollen auch noch Lösungen im Bereich der E-Justiz – auch darauf hat mein Kollege Mayer schon hingewiesen.

 


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