BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 74

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


12.41.53

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Einleitend beziehe ich mich kurz auf Kollegen Raml, denn bei diesem Bericht geht es eigentlich um eine Vorschau, und so steht es auch deutlich auf der Titelseite (ein Schriftstück in die Höhe haltend): „Jahresvorschau des BMF“. Das heißt also, wir setzen uns mit den Themen auseinander – in die Zukunft geschaut –, welche Vorhaben die EU, die Kommission, aber auch die Trio-Präsidentschaft im Bereich der Justiz haben, und das wird mit dieser Jahresvorschau auch von unserem Bundesminister für Justiz entsprechend unterstützt.

Jetzt also per se schon zu sagen, alles, was da drinnen steht, ist schlecht bezie­hungs­weise lehnen wir ab, ist meiner Meinung nach nicht richtig, denn wir sollen zunächst einmal abwarten, was die Ergebnisse sind, was in den einzelnen Forderungen, in den einzelnen Richtlinien steht. Und dann kann man sich damit entsprechend auseinander­setzen. Genau das macht natürlich auch der EU-Ausschuss, und da sind wir, glaube ich, auch auf sehr gutem Wege. Daher wäre es an und für sich der bessere Ansatz in diesem Zusammenhang, zuerst abzuwarten und dann das Ganze entsprechend zu beurteilen.

Es gibt aber doch einige wichtige Aspekte, die man aus dieser Jahresvorschau herausgreifen kann, wie zum Beispiel die Bewältigung aktueller Krisen, wie die Bedro­hung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität. Subsidiarität und Verhältnis­mäßig­keit, Transparenz, Einfachheit und Grundrechtskonformität sind nach wie vor die Eckpfeiler für die Justizpolitik in der Europäischen Union. Dieser von unserem Minister vorgelegte Berichtet listet in diesem Sinne auch das auf, was den Raum der Freiheit, der Sicherheit, des Rechts als Schlüsselpriorität der europäischen Justizpolitik anbe­langt, und lenkt den Blick dabei auch auf die praktische Umsetzung und Durchsetzung bestehender europäischer Rechtsvorschriften und vor allem auch – und das ist wich­tig – auf die Qualität der Rechtsakte. Wie bereits in der Einleitung kurz angeschnitten, wird das laufende Jahr thematisch insbesondere auch von der Umsetzung der euro­päischen Sicherheitsagenda, dem Kampf gegen den Terrorismus – ein ganz wichtiges Thema – und dem Kampf gegen Radikalisierung, gegen organisiertes Verbrechen und gegen Cyberkriminalität geprägt sein.

Ein weiterer Themenschwerpunkt der Kommission geht in Richtung Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarktes mit den entsprechenden Rechtsakten, insbeson­dere im Bereich des Onlinehandels und des Urheberrechtes. Gerade mit den zuletzt genannten Materien hat sich der EU-Ausschuss des Bundesrates in seiner letzten Sitzung auch befasst.

Große Probleme sehen die Mitglieder des EU-Ausschusses auch hinsichtlich der EU-Vorschläge zur Harmonisierung der Bestimmungen im Bereich des Onlinehandels. Dieser ist in den letzten vergangenen Jahren sehr stark gewachsen, hat ein wirklich großes Wachstumspotenzial, daher hat die EU-Kommission auch eine Strategie für den digitalen Binnenmarkt angenommen. So wie im Ausschuss beschlossen und wie auch heute beschlossen werden soll, werden wir diese Materien auch noch einmal besprechen, denn da geht es wirklich darum, dass wir mit dem Ziel, die unterschied­lichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren, einen besseren Zugang für KonsumentInnen und Unternehmer zu digitalen Waren und Dienstleistun­gen in ganz Europa sicherstellen. Betroffen von diesem schwierigen und komplexen Thema sind unter anderem der Verbraucherschutz und der Datenschutz.

 


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