BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 77

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sen­gewordene – manchmal ist es ja so, dass während der Dauer eines Strafprozesses ein Jugendlicher erwachsen wird –, über das Recht auf Rechtsbeistand, über Prozess­kostenhilfe und so weiter. – Das wird vonseiten des Bundesministeriums nicht nur positiv gesehen, sofern ich das richtig verstanden habe, sondern auch etwas kritisch, das hat sicher auch etwas mit Finanzen zu tun. Ich denke aber, gerade im Bereich von Kindern und Jugendlichen sollte man alles unternehmen, um ihnen wirklich den besonderen Schutz, dessen sie bedürfen, auch angedeihen zu lassen.

Ein Punkt noch im Zivilrecht: Es geht ja neben den Vorschlägen zum Urheberrecht, zum Onlinewarenhandel und dem schon von meinem Kollegen dargestellten, sehr problematischen Vorschlag über die GmbH mit dem einen Euro – der wirklich wenig sinnvoll erscheint – auch um die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Eheangelegenheiten. Es geht um elterliche Verantwortung, um Entscheidungen im Ehegüterrecht, und zwar nicht nur im Bereich der Ehe, sondern auch bei eingetra­genen Partnerschaften, wobei es einige Problemfelder gibt, nämlich den freien Urteils­verkehr, die Verbesserung – eine wirklich dringende Maßnahme – effektiver und rascher Rückstellung entführter Kinder – ein Problem, das wir auch immer wieder den Medien entnehmen –, um angemessene Vollstreckungsmaßnahmen und natürlich um eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zentralen Behörden.

Ich denke, dass diese Vorhaben aus österreichischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen sind. Es gibt vielleicht auch den einen kritischen Punkt, der auch eine Subsidiaritäts­frage sein mag, nämlich inwieweit jetzt die Ehegüterverordnung auch auf gleichge­schlechtliche Ehen angewendet werden muss. Die Frage ist noch offen, ob das jetzt wirklich von der EU vorgegeben werden soll oder doch den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden soll. Ich denke, die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind da sehr groß, auch was die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen betrifft, und insofern ist es wahrscheinlich sogar sinnvoller, das den National­staaten zu überlassen.

Insgesamt geht es bei den meisten Vorschlägen um wichtige Vorhaben. Natürlich müssen viele davon erst konkretisiert werden, aber sie sollen einfach den Zusam­menhalt der Union stärken, auch im Justizbereich. Und deshalb nehmen wir diesen Bericht auch gerne und wohlwollend zur Kenntnis. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.56


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic gelangt zu Wort. – Bitte.

 


12.56.45

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wertes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der euro­päischen wie heimischen Justizpolitik dreht sich derzeit alles um die Bewältigung der Krise, die Bedrohung durch Terrorismus und auch Kriminalität. So ist es wenig über­raschend, dass die EU-Kommission im Bericht mit, wie es heißt, mehr „Fokussierung auf das Wesentliche“, mit der Umsetzung vor allem der europäischen Sicherheits­agenden Terrorismus, Radikalisierung und Cyberkriminalität entgegenwirken möchte.

Bei all diesen diesbezüglichen Vorschlägen lautet der Vermerk der österreichischen Regierung „begrüßenswert“. So befürwortet Österreich zum Beispiel den Richtlinien­vorschlag zur Terrorismusbekämpfung, wobei es hier weitgehend um eine Harmo­nisierung auf EU-Ebene geht und Österreich hier auch weitgehend die Richtlinie umgesetzt hat. Auf Nachfrage im Ausschuss hieß es auch, dass sich aus dieser Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses


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