BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 95

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könnten Sie nichts messen. Somit, denke ich, ist die Rechtfertigung für dieses Papier selbstverständlich gegeben.

Wir diskutieren heute den Bericht des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres betreffend das EU-Arbeitsprogramm. Ich denke, es ist ein sehr großes Vorhaben, das man sich vornimmt. Ich denke auch, dass es sehr gut abgearbeitet wird, denn wir sehen in unserer parlamentarischen Arbeit eigentlich schon die ersten Dinge, die aus diesem EU-Arbeitsprogramm auf uns zukommen.

Wir haben am Dienstag in der Sitzung des EU-Ausschusses, der ja seit dem Lissabon-Vertrag in Österreich dafür zuständig ist, an der europäischen Gesetzgebung mitzu­wirken, bereits einige Punkte abzuarbeiten gehabt, die in diesem Papier angeführt sind. Und wir haben auch zu einigen Punkten Stellung genommen.

Es gab zum einen den Punkt über die Bekämpfung des Terrorismus in Europa. Es gibt eine Vorlage von der Europäischen Kommission, die sehr gut und sehr umfangreich ist, bei der wir aber noch Möglichkeiten zu Verbesserung sehen. Das betrifft vor allem den Bereich des Zeugenschutzes. Wir haben diesbezüglich eine Mitteilung formuliert, die EU möge in diesem Bereich doch etwas weiter greifen und eine Verordnung erstellen, in der der Schutz der Zeugen besser gegeben ist, damit man überhaupt Zeugen gegen Terrorismus und terroristische Aktivitäten bekommt. Es wissen doch alle Bürger der Europäischen Union, dass die Terroristen mit Schläferzellen in allen Ländern sehr gut vernetzt sind. Da gibt es sicherlich einigen Schutzbedarf, sodass sich Menschen wirklich trauen, uns bei der Bekämpfung von Terrorismus zu helfen.

Ein zweiter Punkt: Mehrere Punkte waren Verordnungen bezüglich des Schutzes der europäischen Außengrenzen in den Küstengebieten. Es ist natürlich wünschenswert, dass jetzt doch einigermaßen Zug in diese Aktivitäten kommt, damit die Außengrenzen der Europäischen Union besser als in der Vergangenheit geschützt werden.

Weitere Verordnungen betrafen Neuerungen im Online-Handel, die wir gar nicht als richtig und gut ansehen. Es wurde uns eigentlich mitgeteilt, dass man das machen würde, damit die Klein- und Kleinstunternehmer auch gute Bedingungen im Online-Handel haben. Aber wir sehen das doch so, dass es eher eine Verordnung ist, die den ganz großen Spielern auf der Welt besser helfen würde. Deshalb lehnen wir das ab und werden auch diesbezüglich eine Mitteilung formulieren, weil wir meinen, dass ein kleiner Händler, ein kleines kommunales Unternehmen im Gegensatz zu größeren Unternehmen zwei Jahre Garantie nicht geben kann.

Da sehen wir vor allem in der Zukunft mehr Bedarf. Ich denke, das ist auch in diesem Arbeitspapier ausgedrückt. Wir haben es ja schon auf der Tagesordnung für die nächste EU-Ausschusssitzung, bei der es Verordnungen geben soll, die vor allem in der Besteuerung bei diesem Online-Handel ansetzen sollen.

Ich denke, das muss uns Österreichern ganz wichtig sein, denn es wird sehr viel im Internet gehandelt, es wird Umsatzsteuer verlangt. Wir wissen nicht, ob die irgendwo abgeführt wird. Wir fragen uns schon, wo die Registrierkasse für den Online-Handel ist. Das muss auch geregelt und klar gemacht werden. Es muss auch einmal nachvoll-zogen werden, wo diese Gewinnbesteuerung tatsächlich stattfindet. Ich denke, dass das sicherlich ein Schwerpunktprogramm in den nächsten Jahren zum Schutz unserer Wirtschaft in Österreich sein muss.

Nun sind auch die Fragen der Erweiterung der Europäischen Union angesprochen. Ich glaube, es ist auch so formuliert, dass wir momentan keinen Bedarf an großen Erwei­terungsschritten haben sollten. Momentan, denke ich, sind wir in der Europäischen Union eher sehr viel damit beschäftigt, die Europäische Union wieder besser als gemeinsame Union aufzustellen.

 


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