BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 113

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wenn es zu einem negativen Ergebnis kommen würde, zuerst die Gewinne der Münze zum Tragen kommen und erst dann die Haftung des Bundes.

Es wurde dann auch einmal die Frage aufgeworfen, warum wir kein Haftungsentgelt für diese Haftung verlangen. Dies deshalb, weil das den Gewinn schmälern würde, und so wird der Gewinn quasi als Haftungsentgeltprämie betrachtet. Daher werden dieses Scheidemünzengesetz und die Empfehlungen entsprechend umgesetzt.

Frau Bundesrätin Dr. Reiter, Sie haben völlig richtig gesagt: Wir wissen selbst noch nicht genau, wie das statistisch zu werten ist, ob das Maastricht-relevant anerkannt wird oder nicht. Ich glaube, das ist auch nicht wirklich so wichtig, aber es muss natürlich geklärt werden, wir sind ja auch im Gespräch.

Zum zweiten Punkt, dem Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit: Warum muss das so schnell gehen? Das wurde ja auch kritisiert, auch im Parlament im Aus­schuss.

Der Punkt ist, dass es – ganz egal, was wir am Montag oder Dienstag bekanntgeben werden, ob das Angebot angenommen wird oder nicht – zwingend zu einem Haircut kommen wird. Wenn die Gläubiger das Angebot jetzt nicht annehmen, dann wird die FMA als Abwicklungsbehörde bis spätestens 30. Mai einen vermutlich dramatischen Haircut per Bescheid erlassen.

Daher war es wichtig, dass wir diese Änderung durchführen, bevor diese Maßnahme gesetzt wird, um zu keiner Gläubigerbenachteiligung zu kommen. Den Fall gibt es auch in anderen europäischen Ländern, es wurde diese Korrektur in einem Land bereits durchgeführt. Ansonsten würden Sanierungsgewinne entstehen, die körperschafts­steu­er­pflichtig sind und damit auch den Gläubigern entzogen würden. Das ist der Grund, warum wir mit dieser Geschwindigkeit im Ausschuss mit einem speziellen Antrag ge­beten haben, diese Änderungen noch durchzuführen, bevor die FMA den endgültigen Bescheid zum Haircut herausgeben wird.

Wie gesagt, die Frist ist der 30. Mai, und ich nehme an, dass es vermutlich früher sein wird, aber ich kann das nicht abschätzen. Wir warten, wie die Angebotsstruktur am Montag durch den Kärntner Fonds dargestellt wird, ob das Rückkaufangebot ange­nommen wird oder nicht. Wenn es nicht angenommen wird, tritt dieser Fall ein, die FMA wird diesen Haircut machen, und daher haben wir mit diesem Gesetz Vorsorge getroffen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.15

15.15.10

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird.

 


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