BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 112

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Dass die Gewinnrücklagen der Münze Österreich aufgelöst werden, aus denen die Nationalbanktochter den verpflichtenden Umtausch von Schillingmünzen oder Euro- und Centmünzen finanziert, wurde ebenfalls bereits mehrfach angesprochen.

Aus dieser Rücklage werden dem Bund 2016 einmalig 436,6 Millionen € zufließen, weitere 849 Millionen € werden es bis 2045 sein – so die Berechnungen und Pro­gnosen. Die Republik übernimmt im Gegenzug dafür die Finanzierung der Rücklöse­verpflichtungen der Münze Österreich. Das ist eine 1,5-Milliarden €-Haftung und erhöht die Bundeshaftungsobergrenze um 2 Milliarden €.

Es ist aber so, dass diese Gewinnrücklage beziehungsweise die Rücklösevorsorge dieser einbehaltenen Beträge andererseits auch einem hohen Veranlagungsrisiko unterliegt. Das macht es durchaus sinnvoll, dass mit diesem zu beschließenden Gesetz das Geld, das auf dieser Rücklage liegt, auch dem Bund zuzuführen ist. Dafür übernimmt eben der Bund auch eine Haftung.

Damit kann sich aber auch die Münze Österreich AG auf ihr ausschließliches Kern­geschäft konzentrieren. Natürlich ist – und das ist auch schon angesprochen worden – diese Vorgangsweise risikobehaftet. Das soll und kann gar nicht bestritten werden, denn diese Haftung wird bei einem negativen Ergebnis schlagend. Allerdings muss an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass es bis jetzt kein negatives Ergeb­nis aus diesem Münzregal gegeben hat.

Abschließend möchte ich festhalten, dass das Vorhaben also hauptsächlich die Um­wandlung der Rücklösevorsorge in eine Schadloshaltung umfasst. Die bestehende gesetzliche Beschränkung zur Bildung von Rücklagen und Rückstellungen zur Erfül­lung der Umtauschverpflichtungen der Münze Österreich AG wird hier erweitert und durch eine Schadloshaltung des Bundes ergänzt.

Durch dieses Verbot zur Bildung von Rücklösevorsorgen wird zudem die Bindung von Vermögen und ein damit einhergehendes Veranlagungsrisiko vermieden. Es ist also sinnvoll, dass der Bund hier die Haftung übernimmt. Zudem sind wir von unserer Haftungs­obergrenze weit entfernt, im Gegenteil, die Haftungen sind sogar zurück­gegangen. Daher sind diese 2 Milliarden €, die jetzt mit dieser Änderung des Haftungs­obergrenzengesetzes zu beschließen sind, noch immer überschaubar.

Ich denke, die vorliegenden Gesetzesänderungen sind gut durchdacht, zudem gibt es zahlreiche gute Gründe dafür, die auch ausreichend erläutert wurden. Meine Fraktion wird daher diesen Gesetzesänderungen die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.12


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Schelling. – Bitte.

 


15.12.47

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In aller Kürze: Es ist nicht die Rolle der Münze Österreich, eine Investmentbank zu sein. Die soll sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, soll das, was sie bisher gemacht hat, erfolgreich weiter­führen können, aber es ist nicht die Aufgabe, dass wesentliche Teile der Bilanz aus Rücklagen im Investmentbankinggeschäft gemacht werden. Das ist die Empfehlung des Rechnungshofs gewesen, daher setzen wir die jetzt um.

Die Fragen, die sich daraus ergeben haben, sind zum Teil ja schon angesprochen worden. Bisher gab es nie einen Fall, es gab immer positive Ergebnisse. – Das zur Frage der Haftung. Wir müssen auch keine Rückstellungen bilden, denn es würden,


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