BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 111

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wie die Rechnung ausgeht, aber auch wenn es sich dabei um eine gewisse Wohl­fühlbudgetierung handelt, stimmen wir dem Ganzen zu.

Ganz verstehe ich ja auch die Argumentation nicht, wo man einerseits sagt, man räumt hier diesen Betrieb mit dieser Maßnahme aus, und auf der anderen Seite vorschlägt, diesen Betrieb doch zumindest teilzuprivatisieren, der aber offensichtlich auch als Staatsbetrieb sehr erfolgreich geführt wird und von dem wir uns ja auch weiterhin Gewinne und eine günstige Entwicklung erhoffen. Also das passt eigentlich auch nicht wirklich zusammen. (Bundesrat Pisec: Wieso? Da gibt es ja noch mehr Geld! Das ist ja Eigenkapital! Das ist unlogisch!)

Also: Wir sind dafür, dass die Münze weiter ein Staatsbetrieb bleibt und stimmen die­sen Bestimmungen zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

15.06


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Heger. – Bitte.

 


15.06.24

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Geschätzter Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fern­sehern! Einige meiner Vorredner haben schon sehr deutlichgemacht, dass sie die Änderung des Scheidemünzengesetzes und des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes positiv beurteilen und dieser Gesetzesänderung auch zustimmen.

Ich möchte aber zunächst einmal ein bisschen in die Vergangenheit schauen und mit einer Meldung der „Austria Presseagentur“ vom 28.4.1998 beginnen. Ich zitiere:

„Neues Scheidemünzengesetz macht es amtlich: Schillingmünzen für immer in Euro umtauschbar

Eine Änderung des Scheidemünzengesetzes setzt nun den Schlußpunkt hinter alle Diskussionen bezüglich der Umtauschfrist von Schilling- in Euromünzen. Damit können Scheidemünzen, deren Zahlungskraft erloschen ist – und somit auch die Schilling­mün­zen nach der Einführung der Eurowährung – ‚unbefristet bei der Münze Österreich AG und den Schaltern der Oesterreichischen Nationalbank gegen gesetzliche Zahlungs­mittel umgewechselt werden‘ … Diese Gesetzesänderung bedeutet, daß der Nennwert österreichischer Münzen, auch nach erfolgter Umstellung auf den Euro, nun für alle Zeiten gesichert ist.“

Durch gezielte Falschinformationen – so steht es in diesem Artikel – ist es „zu Verun­sicherungen im Hinblick auf die Wertbeständigkeit der Münzen gekommen. Es waren Befürchtungen aufgetreten, daß man die Umtauschfrist verpassen und damit der Wert der Münzen verlorengehen könnte. All diesen Sorgen ist nun mit der Änderung des Scheidemünzengesetzes ein Ende bereitet. Sammler dieser so traditionsreichen Mün­zensparte, ebenso wie von allen anderen Schillingmünzen, können auch in Hin­kunft ihrem Hobby unbesorgt nachgehen. Schließlich sammeln sie mit österreichischen Münzen eine Währung, die schon bald historischen Charakter haben wird, deren Wert aber dennoch für alle Zeiten offiziell gesichert ist.“

Soweit die APA-Meldung von 1998.

In den Euroländern ist der Umgang mit den früheren Währungen äußerst unterschied­lich geregelt. Auch nachdem diese nicht mehr gesetzliche Zahlungsmittel sind, gibt beziehungsweise gab es die Möglichkeit zum Austausch. Die Umtauschfristen unter­scheiden sich aber sehr deutlich, Scheine und Münzen sind nur in Deutschland, Estland, Irland, Lettland und Österreich unbefristet umtauschbar.

 


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