BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 110

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Nationalbank sieht man das!) Wenn man das von einem Polizisten verlangt, kann man das von einem gut Bezahlten auch verlangen. – Soweit zur Motivation.

Aber bei der Änderung des Scheidemünzengesetzes und des Bundeshaftungsober­grenzengesetzes – das ist schon fast ein Zungenbrecher – wurde 2014 die Rück­lagenhöhe festgelegt und mit 30 Prozent des Münzumlaufes begrenzt, sodass man auch hier schon mit dieser Summe nicht das Auslangen finden konnte. Das war ja eine fiktiv errechnete Zahl, und man hat nicht damit gerechnet, dass so viel im Umlauf ist.

Ich möchte noch das Detail erwähnen, dass man auch noch die Schillingmünzen einberechnet. Das ist ja ein breites Band bei den Schillingmünzen, wir kennen die 25-Schilling-Münze, vielleicht auch noch die 10-Schilling-Münze, das Silber, das vielleicht noch etwas wert ist, oder den alten Fünfer, aber auch den Goldtausender, der für die Sammler sehr interessant ist und in vielen Kästchen und Alben verschwunden ist und nicht mehr als Zahlungsmittel aufgetaucht ist. Aber es gibt die Garantie dafür, dass man diesen Wert auch noch zurückbekommt, wenn man ihn bei der Nationalbank eintauscht.

Da gibt es dann österreichweit diesen Bus, der herumfährt und die alten Münzen einsammelt, auch beschädigte Münzen, aber auch beschädigte Geldscheine, und da hat man auch noch die Garantie.

Geschätzte Damen und Herren, Sie sehen, dass diese Rücklagen sehr sinnvoll sind. Und da wird mit einer Haftung neu begonnen, und diese Haftung wird der Münze Österreich mit 2 Milliarden € garantiert, damit sie schadlos gehalten wird.

Geschätzte Damen und Herren, ich verstehe Pro und Kontra bei diesem Tages­ordnungspunkt nicht ganz. Vertreter von drei Parteien, die hier im Haus vertreten sind, haben hier als Pro-Redner geredet, und es gibt eine Kontra-Partei, die gegen die Über­nahme dieser 2-Milliarden-Haftung und gegen die Auflösung der Rücklagen ist. Hat die Partei, die hier dagegen ist, schlechte Erfahrungen mit Haftungen der Finanzlandesräte  Pfeifenberger, Dobernig und Haider in Kärnten gemacht? Sind sie deswegen dage­gen?

Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Vertrauen in die Kompetenz der Bundesregierung, in die Kompetenz des Finanzministers und auch Vertrauen in die Münze Österreich und in die Oesterreichische Nationalbank. Wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bun­des­räten der ÖVP.)

15.04


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Frau Bundesrätin Dr. Reiter gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


15.04.15

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Herr Minister! Ich kann es ganz kurz machen. Wir werden dem Scheidemünzengesetz und dem Gesetz für Bundeshaftungsobergrenzen – noch viel schöner ist ja die Körperschaftssteuerfreistellung und Ähnliches als Zungen­brecher – zustimmen. Im Gegensatz zur FPÖ haben wir keine grundsätzlichen Beden­ken gegen dieses Gesetz. Wir finden es nachvollziehbar, dass es aufgrund der der­zeitigen Regelung zu einer übermäßigen Mittelbindung in der Münze Österreich kommt, und es ist logisch, dass das ein Betrieb ist, der dem Staat gehört, und dass diese Mittel sozusagen von staatlicher Seite auch entsprechend abgeschöpft werden.

Es konnte nicht wirklich geklärt werden, ob es durch diese Rücklagenauflösung tat­sächlich zu einer Senkung des strukturellen und des Maastricht-Defizits kommt, es gibt auch nach wie vor gegenteilige Meinungen. Wir werden am Ende des Tages sehen,


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