Immerhin werden dadurch Mittel in der Höhe von 436 Millionen € frei – und das ist keine unbedeutende Summe –, die dadurch ins Budget fließen können. Diese Erlöse können somit sinnvoll und produktiv in der Republik Österreich eingesetzt werden, und natürlich haben sie laut Maastricht-Rechnung auch eine positive Wirkung auf die Verschuldung Österreichs. Die öffentliche Verschuldung wird sich dadurch langfristig – in den nächsten Jahren – um zirka 0,15 Prozent reduzieren.
Richtig ist natürlich auch, dass die Republik Österreich im Gegenzug Haftungen zu übernehmen hat. Die Haftungsgrenze muss daher gemäß Bundeshaftungsobergrenzengesetz – und das wurde auch schon gesagt – um 2 Milliarden € erhöht werden, eben um jene 2 Milliarden €, mit denen die Republik Österreich jetzt für die Münze Österreich haften muss, weil die Münze ihre Rücklagen aufgelöst hat und diese nicht mehr zur Verfügung hat. Alle Experten, die da miteinbezogen wurden, bestätigen, dass das Risiko für die Republik Österreich dabei ein sehr überschaubares ist, weshalb ich überzeugt bin, dass dieses Gesetz, das hier vorliegt, ein gutes ist und wir es beschließen sollten.
Ein Wort auch noch zum Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit. Da geht es, vereinfacht gesagt, im Prinzip darum, dass im Falle von zufälligen steuertechnischen Gewinnen aus dem Hypo-Abbau keine Körperschaftssteuer fällig wird, die man dann mit den Gemeinden und den Ländern teilen müsste. Wir wissen aber alle, die Hypo ist kein Geschäft, die Hypo war kein Geschäft und die Hypo wird nie ein Geschäft für den Steuerzahler sein, weshalb man auch keine Gewinnsteuer wegen der Hypo zu zahlen hat. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)
Das Prinzip ist aber, dass es zu keiner Schlechterstellung der Abbaueinheit gegenüber einer Insolvenz kommen darf. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung führt genau dazu, dass es keine Schlechterstellung gibt, wir lösen das mit einer Körperschaftssteuerfreistellung. Da die Abbaueinheit am Schluss ohnehin liquidiert wird, ergibt sich eben keine Besserstellung gegenüber anderen Geschäften durch diese Vorgehensweise.
Letztendlich führt diese Körperschaftssteuerfreistellung zu einer Reduktion von Haftungen des Landes Kärnten und damit wieder zu einer geringeren Zahlungswahrscheinlichkeit für den Steuerzahler, die wir uns alle wünschen. Es wäre sehr gut, wenn es gelänge, dass hier weniger Zahlungswahrscheinlichkeit entsteht.
Beiden Gesetzen werden wir seitens meiner Fraktion die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.59
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. Ich erteile ihm dieses.
14.59
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Kollege Pisec, ich muss zu Ihren Aussagen schon etwas sagen: Ob für die Nationalbank oder Münze Österreich eine Motivation besteht, Gewinne zu machen oder nicht, das sehe ich ein wenig anders. Auch wenn man diese Gewinne abführen muss oder soll: Ich möchte einen Vergleich ziehen: Ein Polizist muss auch motiviert sein, wenn er auf der Straße ist und Verkehrssünder straft und damit dem Gesetz oder der Gerechtigkeit nachfolgt. Auch Geschäftsführer, Aktionäre oder wer auch immer, die verantwortlichen Vorstände der Nationalbank und der Münze Österreich, müssen motiviert sein, auch wenn die Gewinne dem Staat abzuführen sind. Sie werden dafür auch gut bezahlt. (Bundesrat Pisec: Bei der
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