BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 125

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

mentation vorstellen, dass man sagt: Na ja, wenn Verhandlungen nach außen kommu­niziert werden, ist das vielleicht nicht so gut. – Ja, ja, aber auf der anderen Seite ist es auch eine Frage, wie man mit der Legislative in diesem Land umgeht, denn im Endeffekt ist es auch das Parlament, das hier über Gesetze zu bestimmen hat.

Dass Sie sich dann vielleicht eine Oppositionspartei für ein Linsengericht mit ins Boot holen, dass Sie womöglich doch noch eine Verfassungsbestimmung bekommen kön­nen, haben wir ja heute schon gehört: dass im nationalrätlichen Sozialausschuss die Grünen ohnehin mitgestimmt haben. Jetzt bleibt noch abzuwarten, ob Sie es nächste Woche ins Nationalratsplenum als Verfassungsgesetz einbringen werden oder ob dieser neu zu schaffende § 311a ASVG – um den geht es nämlich eigentlich – als einfaches Gesetz mit Unterstützung der Grünen beschlossen werden wird. Das wird noch einmal recht spannend werden.

Unabhängig davon bin ich mitten im Thema. (Bundesrat Stögmüller: … schon beant­worten!) Herr Kollege Stögmüller, wenn Zwischenrufe kommen, habe ich kein Problem. Zwischenrufe motivieren mich, sie bringen mein sprachliches Talent erst so richtig in Fahrt. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Damit habe ich kein Problem, sie sollten nur intelligent formuliert sein. (Bundesrat Stögmüller: Dann müssten Sie …!) Ja, genau, genau. (Bundesrat Stögmüller: Nicht so wie Ihre!) Ja, selbstverständlich – na, ich kann mit Ihnen gerade noch mithalten.

Seit vorgestern haben wir zumindest die Regelung – seit heute im Sozialausschuss des Nationalrates beschlossen –, dass es einen § 311a ASVG geben wird, was natürlich – und ich möchte das jetzt noch gar nicht inhaltlich bewerten, ich möchte nur ganz kurz auf das Zustandekommen dieses Gesetzes hinweisen – schon nach typischer Anlassgesetzgebung riecht. Vor vier Wochen wurde uns noch mitgeteilt: Na ja, die Überführung der Bank-Austria-Mitarbeiter – es geht hier um 3 200 Personen – ins ASVG mit den 7 Prozent der Bemessungsgrundlage wird nicht funktionieren, denn dazu müsste das Arbeitsverhältnis beendet werden, und erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis neu aufgemacht wird, könnte man mit den 7 Prozent überführen.

Jetzt wissen wir als gelernte Österreicher natürlich auch, wie man auf Arbeitnehmer Druck ausüben kann, um ihnen mitzuteilen, dass man schon auch mittels einer Ände­rungskündigung agieren kann. Wenn du als Mitarbeiter den Hinweis bekommst: Pass auf, wir machen eine Änderungskündigung, für dich ändert sich arbeitsrechtlich nichts, du hast nur einen anderen Versicherungsträger, sonst bleibt alles gleich, du hast deinen Arbeitsplatz weiter, du hast deine Pensionsansprüche, es ändert sich quasi nur das Vorzeichen – dann werden sich sehr viele finden, die sagen: Na ja, in Zeiten wie diesen, bei knapp 500 000 Arbeitslosen in dem Land, nehme ich lieber die Änderungs­kündigung hin und bin trotzdem in der 7-Prozent-Regelung. – Das nur einmal so nebenbei bemerkt.

Auf der anderen Seite schafft man hier ein Anlassgesetz, eine klassische Lex Bank Austria, die nur für die Bank Austria geschaffen wurde, wo man sagt: Nein, nein, die Bank Austria kann schon überführen, allerdings zur Bemessungsgrundlage von 22,8 Prozent. – Jetzt könnte man natürlich sagen: Das ist ja das, was wir eigentlich ursprünglich auch in unserer Intention hatten, wir wollen gar nicht, dass die Bank Austria bessergestellt wird, wir wollen auch nicht die italienische UniCredit – denn im Endeffekt sprechen wir ja von einer italienischen Bank – mit österreichischen Beitragsgeldern mitfinanzieren, und das wäre ja alles gar nicht so schlecht.

Das Aber kommt natürlich schon im zweiten Anlauf. Wir wissen ja seit Dezember Bescheid. Es wäre interessant, vom Herrn Minister einmal zu erfahren, seit wann eigentlich das Sozialministerium mit dieser Thematik befasst war. Da braucht mir doch keiner einzureden, dass die das erst seit Dezember gewusst haben! In der Bank redet


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite