BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 129

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Ich habe am Tag meines Amtsantrittes als Sozialminister ganz klar gesagt: Wenn wir in Österreich mit Pensionen und, ich sage jetzt, mit Sonderformen der Pensionen um-gehen und es da zu einer Veränderung kommen soll, dann müssen wir die Gleichstel­lung aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aller Unternehmerinnen und Unter-nehmer sicherstellen. Das war mein Zugang. Ich sage das noch einmal ganz deutlich und ganz klar: Wenn ich in Österreich etwas möchte, dann ist es das, dass wir gleiche Bedingungen auch gleich behandeln!

Jetzt ein bisschen zur Geschichte: Das ASVG hat in der Stammfassung bereits vorgesehen gehabt, dass manche Personengruppen nicht im ASVG beinhaltet sind; das war die Ausnahme. Im Normalfall sind alle Beschäftigten in Österreich im ASVG drinnen gewesen. Eine Ausnahme war im § 5 Abs. 1, nämlich dass Religionsgemein­schaften, die Salzburger Sparkasse, aber auch die Bank Austria – damals hat sie anders geheißen – für manche Personen, nicht für alle, für manche Beschäftigte aus-ge­nommen worden sind, nämlich für jene Beschäftigten, die ein unkündbares Dienst-verhältnis zur Bank Austria gehabt haben. Das ist der Tatbestand, und dieser Tat­bestand ist vorgelegen.

§ 311 ASVG sieht vor: Wenn jemand ausscheidet aus einem Dienstverhältnis, das pensionsversicherungsfrei gestellt worden ist – Hausnummer: ein Beamter der Republik Österreich, der dann eben Direktor der Bundesforste wird; um so einen Fall zu sehen –, dann gibt es Ausgleichszahlungen, weil im Regelfall nur Beamtinnen und Beamte der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, aber auch des Bundes von der Pensionsversicherung nach dem ASVG ausgenommen sind.

Jetzt haben die Organe der Bank Austria für sich Entscheidungen getroffen. Sie haben Entscheidungen getroffen, die in die Richtung gehen, mit ihren Arbeitnehmern kollektiv oder individuell zu entscheiden, dass sie diesen Vorteil, dass die Bank eine eigene Ausnahme gehabt hat, verändern und ins normale ASVG zurückfallen.

Die Bank hat sich ausgerechnet: Dann brauchen wir nur 7 Prozent des letzten Ge­haltes als Beitrag zu zahlen, anstelle von anderen, die 22,8 Prozent gezahlt haben. Vor diesem Hintergrund habe ich am ersten Tag meines Amtsantrittes gesagt: So geht das nicht! Ich habe der Bank Austria öffentlich – auch persönlich – ausgerichtet: Da schaue ich als Sozialminister nicht zu! (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der Grünen sowie der Bundesräte Gödl und Mayer.)

Ich habe nicht zugesehen, sondern ich habe den Organen der Bank Austria ganz klar gesagt: Wenn ihr glaubt – und da gibt es immer Rechtsanwälte, die unterstützen das –, ihr könnt euch auf diesem Weg zulasten der Pensionsversicherung Vorteile ver­schaffen, werde ich alles dahin gehend unternehmen, um das nicht zuzulassen!

Wie sind die Möglichkeiten und Bedingungen, die man als Minister einer Republik hat? – Ich habe erstens gesagt: Ich sehe die Anwendbarkeit des § 311 ASVG nicht, denn da müssten die Arbeitsverhältnisse gelöst werden. Dann würde – das ist völlig richtig, das ASVG ist ein Schutzgesetz – jeder individuell in diese Regelung hinein­fallen. Kollektiv sieht das anders aus. Tatsache ist, dass die Bank Austria keinen einzigen Arbeitsvertrag dieser Personengruppe gelöst hat, sondern sie wollte nur diese Verpflichtung, die sie eingegangen ist, einseitig ändern – und das geht nicht!

Damit wir diesbezüglich auch Rechtssicherheit schaffen, ist es notwendig, eine gesetz­liche Änderung herbeizuführen. Diese gesetzliche Änderung führt dazu, dass von den Organen der Bank Austria – wenn sie mit ihren Arbeitnehmern eine Regelung treffen, dass diese aus diesem Status herausfallen – ein Überweisungsbetrag zu zahlen ist, der hätte gezahlt werden müssen, wenn diese Personengruppe so wie andere Bank-Austria-Angestellte immer im ASVG gewesen wären.

 


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