BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 130

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Die Entscheidung, ob dieser oder jener im ASVG war oder nicht, haben immer die Bank und der Arbeitnehmer getroffen, und insofern ist es mir wichtig, dass wir diese Zielsetzung auch umsetzen. Mit dem Vorschlag, der heute im Sozialausschuss des Nationalrates beschlossen worden ist, ist diese Rechtssituation auch eingetroffen.

Daher sage ich ganz klar: Mir geht es um Gleichbehandlung aller Unternehmen. Mir geht es um Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und mit diesem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, der heute den Sozialausschuss des Nationalrates erreicht hat, der auch in Kürze zur offiziellen Behandlung zu Ihnen kommen wird, ist dieser Schritt gesetzt worden.

Ich darf jetzt konkret auf die zwölf Fragen antworten.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ab Ende Jänner 2016 wurden Gespräche mit der Bank Austria geführt. Ich sage bewusst „Gespräche geführt“, um den Rechtsstandpunkt des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur gegenständlichen Problematik klarzu­stellen. Ich habe darüber mit Herrn Zadrazil gesprochen und habe die Rechtsmeinung unseres Hauses dort klar dargelegt und auch besprochen. Es hat ein weiteres Gespräch gemeinsam mit Bundesminister Schelling gegeben, in dem wir beide die Auffassung vertreten haben, es geht nur, wenn wir eine Gleichbehandlung von allen Versicherten und von allen Unternehmen haben.

Zur Frage 4:

Wir haben den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zur Diskussion beige­zogen und haben uns von diesem auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen beraten lassen.

Zur Frage 5:

Es ist ein Recht in der Republik – und das macht eine Demokratie aus –, dass jedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden kann. Es macht auch ein Recht in Europa aus, dass man jede Rechtsmaßnahme auch beim Europäischen Gerichtshof infrage stellen kann. Das ist möglich. Wie ein solches Verfahren ausgeht, das kann niemand vorhersehen.

Ich sage Ihnen: Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen jene Maßnahmen ge­setzt, die dazu notwendig sind, um die Gleichheit herzustellen. Die Beschäftigten, die Betroffenen haben sich bisher – ich sage das auch so deutlich – eines Sonderrechts im ASVG bedient. In der Zukunft wird es der Normalzustand sein, so, wie er bei allen anderen Versicherten zutrifft, und mir entzieht sich, wo da eine Verfas­sungs­widrigkeit stattfinden kann. Aber bitte – das müssen die Verfassungsgerichte klären.

Zu den Fragen 6 und 7:

Sollte der § 311a ASVG nicht beschlossen beziehungsweise nach Beschluss des Verfassungsgerichtshofes aufgehoben werden, so wäre zu prüfen, ob ein Fall des § 311 ASVG vorliegt, was nach der Ansicht, der Konstellation und dem Sachverhalt, von dem wir jetzt ausgehen, zu verneinen ist. Für die Betroffenen wäre jedenfalls Rechtsunsicherheit gegeben, und mögliche Leistungslücken würden entstehen.

Zur Frage 8:

Im Gesetz wird kein Überweisungsbetrag von 728 Millionen € genannt. Wir haben in den finanziellen Erläuterungen diesen Betrag genannt. Ich kann es Ihnen auch erklären: Der Betrag ergibt sich daraus, dass man bei den Zahlen, die der Pensions­versicherung zur Verfügung gestanden sind, von 3 068 Personen ausgegangen ist, man davon ausgegangen ist, wie hoch das Durchschnittseinkommen dieser Personen


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