BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 131

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ist und wie viele Monate sie im Lauf ihres Lebens im ASVG versichert gewesen sind. Aus dieser Multiplikation ergibt sich der Betrag von 728,7 Millionen €.

Wenn die Bank Austria eine andere Zahl nennt oder wenn andere Beitragsgrundlagen vorhanden sind, muss man das dann überprüfen, wenn der konkrete Fall eingereicht wird. Dann kann es sich etwas ändern. Aber als Richtschnur ist dieser Betrag richtig. Der Überweisungsbetrag ist dann für jeden einzelnen Versicherten getrennt zu be­rechnen.

Zur Frage 9:

Diese Frage stellt einen Vergleich mit Äpfeln und Birnen dar. Das eine sind nämlich Auflösungen von Rücklagen, die die Bank bilanztechnisch macht. Es ist auch spannend, wie sie das machen, aber das ist ein Sonderfall, der nicht in meinen Zuständig­keitsbereich fällt.

Aber aus meiner Sicht muss man völlig klar sagen: Wir haben ein umlagefinanziertes Pensionsmodell. Damit ist klar: Jeder zahlt Beiträge ein, und die Beiträge sind mit 22,8 Prozent der Bemessungsgrundlage definiert. Die Bemessungsgrundlage ist unstrittig bekannt – § 49 ff. ASVG regelt das. Nach diesem Betrag ist das geregelt. Daher ist für mich nicht von Belang, wie viele Rückstellungen aus welchen Gründen auch immer gemacht worden sind, sondern für uns ist entscheidend: Wird der Betrag bezahlt, der hätte bezahlt werden müssen, wenn diese Menschen vom ersten Tag ihres Arbeitslebens an im ASVG beschäftigt gewesen wären?

Zur Frage 10:

Warum gehen wir von 3 068 Mitarbeitern aus? – Das ist die Zahl, die die Bank Austria der Pensionsversicherung genannt hat, und daher haben wir sie angenommen. Der Gesetzestext sieht aber keine Pauschalierung vor, sondern jeder Einzelne wird gerechnet. Insofern ist das nur eine Annahme. Die Zahl resultiert aus den Angaben der Bank Austria.

Die Fragen 11 und 12 müssten Sie der Bank Austria stellen. Der Gesetzesvorschlag meinerseits ist so offen, dass bei jenen Personen, die in diese Regelung einbezogen werden, konkret abgerechnet wird.

In diesem Sinne ersuche ich schon jetzt bei Ihnen um Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich glaube, wir haben die wichtigsten Schritte gesetzt, nämlich Gleichbehandlung aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und – was mir ganz wichtig ist – Rechtssicher­heit für die mehr als 3 000 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

16.29


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Rösch. Ich erteile ihm dieses.

 


16.30.33

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Zuseher vor den Fernsehgeräten! Die Beantwortung der Dringlichen Anfrage war diesmal etwas ausführlicher, nachdem wir das letzte Mal gar nichts gehört haben und Sie jetzt doch einige Zeit hatten, sich auf dieses Thema einzustellen. (Vize­präsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

 


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