BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 153

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„Monika“ zu mir!) – Echt? Ich habe „Monika“ gesagt? Liebe Sonja, entschuldige! Aber du hast dich eh angesprochen gefühlt. Du hast eh gewusst, wen ich meine.

Monika, aber jetzt meine ich dich (in Richtung Bundesrätin Mühlwerth – allgemeine Heiterkeit), bei der Erwerbsbeteiligung, dass du da so ein großes Problem damit hast, dass Frauen sich auch im Beruf so verankern können, dass sie davon leben können, ist mir wirklich unverständlich. (Bundesrätin Mühlwerth: Wenn sie es wollen!)

Wenn ich dir zuhöre, bleibt uns als Alternative über, wenn du jetzt nicht haben willst, dass die Frauen im Erwerbsleben so viel verdienen, dass sie auch davon leben können und sie wirklich gut verankert sind, und wenn du sagst, die Frauen sollen auch zu Hause bleiben (Bundesrätin Mühlwerth: Aber nur, wenn sie es wollen!), dass wir das Mutterkreuz wieder austeilen.

Das wäre jetzt die andere Variante, denn dazwischen fällt mir eigentlich sehr wenig ein. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Ich denke mir wirklich, da sollte man darüber nachdenken. (Bundesrätin Mühlwerth: Da bin ich heikel!) – Ich auch, darum sage ich es ja.

Die Niederlande haben aber im Bericht vorgegeben, dass sehr gute Praktiken, nämlich praktische Beispiele auch vorgestellt und dort gemeinsam mit den anderen EU-Ländern diskutiert werden. Ich denke, hier werden wir auch einen guten Weg finden.

Ein Schwerpunkt im Vorhabensbericht ist auch „Frauen, Friede, Sicherheit“. „Frauen, Friede, Sicherheit“ bringt uns natürlich automatisch auf das Thema, das uns zurzeit alle sehr beschäftigt: Frauen auf der Flucht. Fluchtgründe von Frauen werden ja leider fast nirgends anerkannt. Frauenspezifische Fluchtgründe fallen unter die Kategorie Verfol­gung wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Die Bewertung der Fluchtgründe sieht aber in der Praxis vor allem in erster Instanz ganz anders aus. Sexuelle Gewalt­taten, die Frauen durch Staatsorgane angetan wurden, würden einer Frau eigentlich nur von einer Einzelperson angetan worden sein und sind deshalb keine staatliche Verfolgung wert. Gravierende Frauenrechtsverletzungen im häuslichen Bereich seien private Bedrohungen, und daher sind sie auch asylrechtlich nicht relevant.

Aber auch im Asylverfahren, also einen Schritt weiter, gibt es gerade eine Bestim­mung, die auf Frauen gesondert Rücksicht nimmt, aber nur bei der Ersteinvernahme. Bei der Ersteinvernahme werden Menschen, die eine geschlechtsspezifische Verfol­gung geltend machen, von Personen des gleichen Geschlechts einvernommen. Das gilt allerdings erst, nachdem die geschlechtsspezifischen Fluchtgründe genannt wur­den. Es gilt aber nicht für die Dolmetscher.

Eine Frau, die Gewalt erfahren hat, wird sich nicht leichttun, das zu sagen, vor sehr vielen Menschen zu sagen, und vor allem nicht leichttun, das vor Menschen zu sagen, von denen sie vorher vielleicht gerade Gewalt erfahren hat.

Diesbezüglich gibt es sehr, sehr viel zu tun. Ich möchte dieses Thema jetzt nicht ganz aufwärmen, aber die Europäische Union hat, was die Flüchtlingspolitik, Friedenspolitik und vor allem Solidarität betrifft, sehr viel zu lernen. Mit sehr großer Hoffnung sind wir in die EU gegangen, in eine Friedensunion, in eine soziale Union, und da ist, denke ich, sehr viel aufzuholen.

Frauenarmut ist auch ein Teil in diesem Bericht. Frauenarmut wird unter dem slowa­kischen Vorsitz im zweiten Halbjahr 2016 behandelt werden. Wir diskutieren in Öster­reich zurzeit gerade die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, ob es notwendig ist, dass diese so hoch ist, und ob sie nicht vielleicht herabgesetzt werden kann, oder ob sie vielleicht Flüchtlingen gar nicht zugestanden werden soll.

 


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