BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 158

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18.08.48

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsi­dent! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere auch – ich beginne mit dem Kapitel Frauenangelegenheiten und Gleichstellung –, dass es nicht gelungen ist – viele Staaten haben unterzeichnet, unter anderen Österreich und weitere 19 Mitgliedstaaten –, die Europäische Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern bis 2020 fortzusetzen. Es ist daraus eine Arbeitsgruppe oder Anstren­gungen der Europäischen Kommission zu einem Arbeitspapier „Strategisches Engage­ment für Geschlechtergerechtigkeit 2016 bis 2019“ geworden.

Das ist natürlich nicht so bindend, wie wenn die Gleichstellungsstrategie – die fünf Jahre gegolten hat  weiter fortgeführt worden wäre, denn da wären wir in unseren Berichten, Forderungen und auch Maßnahmen vehementer gewesen. Aber nichts­des­to­trotz ist es so, dass wir auch weiterhin für Gleichstellung von Frauen und Män­nern nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext eintreten werden und Strategien gegen Gewalt an Frauen weiterhin unterstützen werden. 

Eine erfreuliche Geschichte, etwas, das wir schon 2013 erledigt haben: Betreffend Ratifizierung der Istanbul-Konvention eine Konvention des Europarates, um Diskri­minierung und Gewalt gegen Frauen zu eliminieren  ist es in Österreich so, dass dieser Beschluss längst aufrecht ist. Wir konnten in einem groß angelegten, auch euro­päisch mitfinanzierten Projekt „GewaltFREI LEBEN“ viele, unzählige Veranstaltungen durchführen, die Bundesjugendvertretung war in sehr vielen Schulen unterwegs, und wir konnten auch für Jugendliche im Bereich Gewaltprävention sehr viel machen. Demnächst wird ein Leitfaden für Krankenhäuser zum Umgang mit Patientinnen, die von Gewalt betroffen sind – aber auch im Hinblick auf den Umgang des Kranken­hauspersonals untereinander, wenn solche Fälle auftreten –, freigegeben werden.

Also es hat viele, viele Auswirkungen gehabt, dass wir mit dieser Istanbul-Konvention, mit dieser Anti-Gewalt-Konvention in Österreich schon einige Jahre jetzt, möchte ich fast sagen, hantieren können.

Ich begrüße auch außerordentlich ein Thema, das sehr gerne ausgespart wird, das von der niederländischen Präsidentschaft aufgegriffen wurde, aber natürlich nicht sehr gerne gesehen wird, weil es Personen betrifft, die genau die gleichen Rechte haben sollten wie alle Personen. Es geht um lesbische, schwule, bisexuelle, Transgender- und intersexuelle Personen. Ich werde auch demnächst wieder an einem europäischen Gipfeltreffen teilnehmen. Vor allem am Arbeitsmarkt werden einige dieser Menschen – vor allem Transgender-Personen – maximal diskriminiert, sodass es darum geht, dass wir nicht nur Bewusstsein schaffen, sondern auch die Situation dieser Menschen konkret verbessern.

Ich glaube, wenn die Slowakei die Richtlinie zu den Quoten übernimmt, wird die Geschichte fortgesetzt, ich hätte sie auch schon gerne beendet. Unter Kommissarin Reding, wenn Sie sich erinnern, ist dieser Vorstoß für europäische Quoten in Unternehmen initiiert worden. Für Österreich darf ich berichten, dass wir bei unseren staatsnahen Unternehmen mittlerweile in Aufsichtsräten einen durchschnittlichen Frau­enanteil von 38 Prozent erreichen konnten. Es ist in den letzten fünf Jahren – seitdem diese Selbstverpflichtung, diese Quotenregelung für den halböffentlichen Bereich sozusagen Gesetz ist – sehr gut gelungen, dort, wo wir als Bund mehr als 50 Prozent Anteil halten, eine hohe Steigerungsrate bei Frauen in Aufsichtsratspositionen zu er­reichen.

Bekämpfung von Armut, das ist ein zentrales Anliegen: Ich kann nur auf alle positiv eingehen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als ein Instrument für ganz


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