BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 59

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im Bericht wird vor allem angemerkt, dass Österreich schon den Empfehlungen der Kommission aus dem Jahr 2015 nicht gefolgt ist. Die Kommission formuliert das etwas höflicher, sie spricht von „limited progress“. Der Diskussion in der Ausschusssitzung war zu entnehmen, dass das wohl auch so bleiben wird. Das heißt, die Beziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen werden kompliziert und ineffizient bleiben. Das Föderalismusproblem, das Problem mit dem Finanzausgleich und die damit verbundenen Probleme im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich et cetera werden bleiben. Ich denke, das ist auch kein Ruhmesblatt für dieses Gremium.

Der Gender Gap zum Beispiel, also die ungleiche Bezahlung von Frauen und Män­nern – wir liegen damit ja weit über dem europäischen Durchschnitt –, wird bleiben, er wird nicht ambitioniert angegangen. Das Gleiche gilt für das Pensionsproblem, für die hohe Besteuerung der Arbeit und für die Tatsache, dass es in Österreich praktisch keine Umweltsteuern oder Vermögenssteuern gibt – also null Bewegung.

Das sind alles Punkte, die in der Tiefenanalyse ganz klar angesprochen werden, wo es aber keine erkennbaren ambitionierten Reformbewegungen vonseiten der österreichi­schen Bundesregierung gibt. Das ist einer der Gründe, warum wir diesen Bericht ablehnen.

Es gibt im Bericht das Kapitel „Dialog über Rechtsstaatlichkeit“. Das ist ein Vorhaben der EU, über die vollständige Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten ent­sprechend zu wachen. Da gibt es auch einige Probleme in Österreich. Nach wie vor können NGOs nicht an der Durchsetzung von Umweltrechten im Sinne der Aarhus-Konvention mitwirken. Wie ist das aus Niederösterreich gekommen? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wenn es eben zum Beispiel zu trinkwasserschädigenden Verordnungs­novellen kommt – zum Beispiel Massentierhaltung in Niederösterreich –, kann das von NGOs nicht einem Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden.

Es gibt seit 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen der Aarhus-Konvention gegen Österreich. Es wäre an der Zeit, dass das ambitioniert angegangen wird, entsprechende Regelungen zu schaffen. Es gibt eigentlich keine Umweltrichtlinie der EU, die in Österreich wirklich komplett umgesetzt und eingehalten wird. Ich erinnere an das Mahnschreiben bezüglich der Verletzung der NEC-Richtlinie und der Stick­stoff­dioxid-Richtlinie aus der letzten Zeit.

Unserer Meinung nach müssten ja endlich die Bürger gestärkt werden, damit die Umwelt wirklich auch mehr Gewicht bekommt und beschlossene Gesetze und Richt­linien entsprechend korrekt angewendet werden. Das ist ein uns sehr wichtiger Kritikpunkt und einer der Gründe, warum wir diesen Bericht ablehnen.

Zu Datenschutzrichtlinie, Datenschutz-Grundverordnung sowie Datenschutz-Rahmen­ab­kommen zwischen der EU und den USA möchte ich hier nicht viel sagen, weil das auch schon meine Vorredner getan haben. Diesbezüglich sind noch viele Fragen offen, die teilweise auch von der Bundesregierung ähnlich kritisch wie von uns gesehen werden.

Ein Punkt, der auch schon erwähnt worden ist – erlauben Sie mir trotzdem, noch darauf einzugehen –, ist der barrierefreie Zugang zum Internet. Da gab es einen Richtlinienvorschlag der Kommission von 2012. Lobend zu erwähnen ist, dass bereits seit 2004 dieses Thema auch in Österreich gesetzlich adressiert wird. Darüber hinaus gibt es eben das schon erwähnte Grünbuch des Bundesrates. Wir erwarten uns – unabhängig davon, wie schnell und gut auf EU-Ebene dazu gearbeitet wird –, dass in Österreich ambitioniert und vorbildlich an dieser Umsetzung weitergearbeitet wird.

Das betrifft im Besonderen natürlich den ganzen E-Government-Bereich. Im Bericht steht, Österreich begrüße, dass der E-Government-Aktionsplan weitergeführt werden


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite