BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 81

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neue Kompetenzen“ – das ist der Bereich, in dem das zuletzt bei uns verhandelte NQR-Gesetz enthalten sein wird. Wir rufen uns in Erinnerung: Das ist ein NQR-Gesetz, in dem Österreich zumindest im ersten Ansatz den HTL-Ingenieur unserer Meinung nach nicht richtig qualifiziert. Der EQR, der Europäische Qualifikationsrahmen, ist, wie wir bereits gehört haben und wissen, noch in der Warteschleife. Da sehe ich zurzeit keine Priorität, auch nicht seitens der EU.

Der zweite Punkt, der für uns ganz wichtig ist: „Bessere Steuerung der Migration: Legislative und nicht-legislative Maßnahmen“ – so steht es hier – „im Bereich legaler Migration sowie Asyl“. Es ist unglaublich, aber leider wahr, dass sich die Kommission jetzt mit Asyl beschäftigt, nachdem die EU in Wirklichkeit praktisch ein Dreivierteljahr lang südliche und südöstliche Mitgliedstaaten alleingelassen, nicht reagiert und gesagt hat: Das wird sich schon irgendwie von selbst regeln – vielleicht, oder auch nicht.

Die Frage, die sich für mich stellt, ist: Wir reden hier von legaler Migration und Asyl – was ist mit illegaler Migration? Was ist mit Asylanten ohne Asylstatus, mit Wirt­schaftsflüchtlingen, die wir ja zuhauf und zu einem hohen Prozentsatz erleben? – Da gibt es keine – dringend nötigen – Lösungen der EU, da gibt es noch nicht einmal Ansätze.

Noch ein Bereich zum Schluss, der mir besonders aufgefallen ist: der „Vorschlag für eine Konsumentenproduktesicherheitsverordnung“ – ein sehr spannendes Wort –, „Teil des Marktüberwachungs- und Produktsicherheitspakets“, ein Bereich, dem Österreich, wie wir heute schon einmal gehört haben, kritisch gegenübersteht, indem Sie diese Positionen bislang auch abgelehnt haben, nämlich die verpflichtende Angabe des Ursprungslandes eines Produktes. 

Sehr spannend ist, dass Österreich offensichtlich Argumente findet, dagegen aufzu­treten. Der erste Punkt: Die Angabe des Ursprungslandes ist für die Bewertung der Sicherheit eines Produktes – laut Anschauung Österreichs – irrelevant. Vergleicht man das mit der CE-Kennzeichnung: Das ist eine ähnliche Vorgangsweise, und die ist, glaube ich, nicht irrelevant.

Die Rückverfolgbarkeit von Produkten verbessert sich nicht durch die Angabe des Ursprungslandes.  Ich kann mir nicht erklären, wie man das meint, denn wenn man das Ursprungsland kennt, kann man Produkte zurückverfolgen, wenn man es nicht kennt, kann man sie klarerweise nicht zurückverfolgen. Warum das aber sozusagen ein Negativpunkt ist, ist für mich unklar.

Der letzte und für mich wichtigste Punkt, den ich überhaupt nicht verstehe, ist: „Auch für Verbraucher und Verbraucherinnen ist die Angabe des Ursprungslandes im Hinblick auf die Sicherheitsaspekte unerheblich und birgt allenfalls die Gefahr einer Diskrimi­nierung von Produkten aus bestimmten Herstellungsländern.“

Diesen Punkt, geschätzte Damen und Herren, den finde ich an den Haaren herbeige­zogen, denn ich persönlich – aber vielleicht bekomme ich dazu vom Herrn Bundes­minis­ter noch eine Aufklärung – kenne niemanden, der ein gutes Produkt, egal ob es sich um eine Ware oder ein Lebensmittel handelt, deshalb nicht kauft, weil es aus einem bestimmten Herkunftsland kommt. Das – und das ist meine Überzeugung – ist eindeutig gegen die freie Entscheidung jedes Konsumenten.

Wenn wir jetzt wieder beim Punkt Diskriminierung sind: Es als Diskriminierung zu bezeichnen, dass jemand eine bestimmte Ware oder ein Produkt deshalb nicht kauft, weil es von einem ihm nicht angenehmen Herkunftsland kommt, finde ich schon ziemlich weit hergeholt.

 


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