BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 88

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Sitzung, bei der ich anwesend war, mit der Kommissarin zu diskutieren: Was können wir tun, um im Mobilitätspaket einige Grundsätze zu verändern, die die Rolle des Arbeitsmarktes stärken? Da war es mir sehr wichtig, dass die Position eingenommen worden ist: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort! Das schützt unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das schützt aber auch unsere Betriebe. Die können bei staatlichen Aufträgen Angebote abliefern, wo die kollektivvertraglichen, die arbeitsrechtlichen Grundlagen die Basis sind, die sie als Bedingungen vor Ort vor­finden. Da kann es zu keiner Schmutzkonkurrenz kommen.

Aus meiner Sicht ist es auch wichtig, dass wir eine Festlegung einer Höchstdauer von Entsendungen vornehmen. Das hängt damit zusammen, dass wir das auch kontrollie-ren können, und es geht mir auch um die Gewährleistung der Sozialversicherungs­beiträge auf Grundlage des im Aufnahmemitgliedstaat zu zahlenden Entgeltes. Ich glaube auch, dass es darum geht, dass wir da die gleichen Bedingungen haben, und aus meiner Sicht ist es auch wichtig, klarzustellen, dass die Entsenderichtlinie nur Mindeststandards feststellt und dass darüber hinaus die Mitgliedstaaten zusätzliche Festlegungen treffen dürfen. Für mich war es auch wichtig, die Entsenderichtlinie nicht nur im Baubereich zu haben, sondern dass sie in allen Branchen Anwendung findet, auch insbesondere im Transportsektor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir sind einige Fragen gestellt worden. Ich möchte kurz versuchen, diese zu beantworten. Herr Bundesrat Samt, ich sage das jetzt dazu zum digitalen Binnenmarkt, das ist nicht „no na“, das ist ganz wichtig, da kann man viel tun. (Bundesrat Schennach: 4 Millionen Arbeitsplätze! – Bundesrätin Mühlwerth: … Arbeitsplätze versprochen … nicht gehalten!)

Also, das ist für Österreich auch ganz wichtig. Aber ich will nicht von meinem alten Geschäft reden. Ich glaube, dass diese Frage für Europa ganz zentral wird. Die Frage ist, glaube ich: Wie gehen wir mit … (Bundesrat Samt: Entschuldigung, ich habe nicht kritisiert!) – Nein, nein, eh nicht, ich wollte es nur verstärken, also, ich wollte nur darauf hinweisen, dass das ein wichtiges Thema ist, nicht „no na“, sondern eigentlich ganz wichtig. Es ist mir ein Anliegen, das zu sagen.

Herr Bundesrat Schennach hat, glaube ich, am Beispiel „Toblerone“ ausgeführt, wie schwierig es ist, eine Kennzeichnung nach nationalen Gegebenheiten darzulegen. Eine Kennzeichnung, eine Herkunftskennzeichnung sagt nichts über die Qualität aus. Sie bestärkt Vorteile oder nicht, aber sie sagt nichts über die Qualität aus.

Meiner Überzeugung nach ist es wichtig, Qualität zu definieren. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen gute Qualität haben, und es gibt gute Qualität in diesem Land. Es gibt auch gute Qualität in anderen Ländern. Bei globaler Produktion wird es zunehmend schwieriger, festzulegen: Was ist tatsächlich diese Qualität? Ich kenne das noch aus dem Lebensmittelbereich. Ganz schwierig: Wo kommen irgendwelche Stoffe her? Kollege Schennach hat das, glaube ich, angesprochen.

Ich glaube auch, das Recht auf Arbeit und wie wir damit umgehen, wird eine zentrale Frage des Bestandes der europäischen Gesellschaften sein. Und für mich ist auch wichtig, was Kollege Stefan Schennach angesprochen hat: die Sicherung des Industriestandortes. – Ich glaube, diese Fragen sind ganz wichtig.

Herr Bundesrat Hammerl, zur Konsumentenproduktesicherheitsverordnung: Manchmal muss man sich schon fragen, welche Worte man verwendet. Jetzt ist die Frage: Wie gehen wir mit dieser Verordnung um? Wir haben diskutiert, ob es möglich ist, eine freiwillige Herkunftskennzeichnung zu machen. Eine verpflichtende ist schwierig, kostet auch eine Menge Geld. Arbeit muss sich lohnen, haben Sie gesagt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Aspekt, den man deutlichgemacht hat, und die Kommission war bereit, einen Schritt in diese Richtung zu gehen. Ich verhehle nicht, dass da mit der Kom-


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