BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 137

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Worten, aber sinngemäß. (Bundesrat Stögmüller: In der angegebenen Höhe ist es nicht rechtskonform beziehungsweise EU-rechtswidrig!)

Meine Information aus dem Ausschuss ist folgende – wir hatten heute mehrere Exper­ten dort, unter anderem Vizerektor Janko von der JKU und von der Universität Wien Professor Mazal, und da ist folgender Sukkus herausgekommen: Erstens, die Ausnahmesituation im Flüchtlingsbereich rechtfertigt beziehungsweise erfordert ein Handeln bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. – Da haben wir noch keine detaillierte Aussage. Das ist vielleicht auch etwas, das ich Ihnen mit auf den Weg geben möchte: Nur weil ein konkreter Vorschlag nicht explizit genau in dieser Form möglich ist, heißt das nicht, dass alles andere unmöglich ist. Man muss halt in so einem schwierigen System – und das ist ein schwieriges System und eine schwierige Materie –, wenn man den Willen dazu hat, und den haben zwei Drittel der Oberösterreicher, diese Schrauben entsprechend fein drehen.

Zweiter Punkt: Gesetzesspielräume müssen ausgenützt werden.

Drittens: Zu überlegen ist eine zeitliche Befristung der Reform – man merkt also auf einmal nichts mehr von „es geht nicht“, aber man kann es ja zeitlich befristen, das ist ja auch eine Möglichkeit –, da die Situation eine sehr dynamische ist. Ein gleichzeitiges Monitoring wäre sinnvoll, um auf allfällige Änderungen wieder reagieren zu können. – Na ja, da sind wir weit weg von „es geht nicht“.

Punkt vier: Etwaige Härtefälle können mittels der bereits im Mindestsicherungsgesetz enthaltenen Klausel abgefedert werden. – Also auf einmal geht es doch, dass man noch etwas macht.

Punkt fünf: Es sollte auf Bedarfsgemeinschaften abgezielt werden.

Also man hat heute durchaus gesagt, da geht etwas, man solle sich das Ganze nur sehr genau anschauen. Und nicht mehr und nicht weniger machen wir.

Zum Rebhahn-Gutachten: Ja, Kanzler Faymann hat, glaube ich, gestern oder heute in den Medien gesagt, jeder liest das Gutachten so, wie er gerne möchte. Ich bin der Überzeugung und lese das schon auch so, dass er davon gesprochen hat – und ich glaube, darüber herrscht sogar Einhelligkeit –, dass Sondersituationen gewisse Maß­nahmen erlauben.

Und jetzt können wir in einem zweiten Punkt darüber streiten: Liegt momentan eine solche Sondersituation vor? Und seien Sie mir bitte nicht böse, aber wenn das jetzt keine Sondersituation ist, was muss denn dann noch passieren? Also das ist ja momentan wirklich keine lustige Situation, weder für die Menschen, die zu uns herkom­men, noch für die ganzen Beamten, für die Sozialarbeiter, aber vor allem auch für die betroffenen Anrainer nicht. Das ist für alle nicht lustig!

Da frage ich mich schon: Wenn das keine Sondersituation ist, was wäre es denn dann? Also somit, glaube ich, kann man durchaus auch davon ausgehen, dass Profes­sor Rebhahn gesagt hat, unter gewissen Voraussetzungen geht das. Und diese Voraussetzungen sind mehr als gegeben. Wir befinden uns ganz klar in einer Sonderlage, auch das muss man einmal ganz ehrlich festhalten.

Und nun zum Abschluss noch ein paar Dinge, die ich den Grünen mit auf den Weg geben möchte. Kollege Fürlinger hat es eh gesagt: Kommt zuerst einmal herunter von dieser Wolke! Und vor allem merkt man ja auch, und das hat heute sogar die SPÖ festgestellt – ich meine, das ist ja wirklich fast schon bewegend, möchte ich sagen, wenn das sogar die SPÖ feststellt –, dort, wo die Grünen für Asylangelegenheiten zuständig sind, da bringen sie nichts zusammen. (Bundesrat Stögmüller: Dort funktioniert es, weil sich die FPÖ davor drückt!) Da bringen sie nichts zusammen! Das


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