Im Zuge der Globalisierung rückt die Welt immer näher zusammen. Das zeigt sich auch im Kulturbereich. In den letzten zehn Jahren hat sich der weltweite Handel mit kulturellen Gütern und Dienstleistungen mehr als verdoppelt.
Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat einen internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt geschaffen, an dem sich auch das BKA beteiligt.
Angesichts der rasanten Entwicklung der Informationsmöglichkeiten durch Internet und Digitalisierung bedurfte es in den letzten Jahren erheblicher Anstrengungen von Kunst‑ und Kulturinstitutionen im Zuständigkeitsbereich des BKA, um die einzigartigen Kunstwerke und künstlerischen Darbietungen Österreichs online verfügbar zu machen. Diese Nutzung unseres kulturellen Erbes durch die neuen Möglichkeiten ist von zentraler Bedeutung für den gesamten Bildungsbereich. Dabei sind aber die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte an die neuen Realitäten anzupassen, um die Interessen der Künstlerinnen und Künstler sowie der interessierten Gesellschaft gleichwertig zu berücksichtigen. Zur Förderung des österreichischen Kunstschaffens gehören aber auch all jene Maßnahmen, die die Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler zum Ziel haben.
Mit der Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes 2015 wurde ein Unterstützungsfonds für in Not geratene Kunstschaffende eingerichtet, der die Vergabe einer nicht rückzahlbaren Beihilfe durch eine Beiratsentscheidung vorsieht. Dieser Beirat hält seit Oktober 2015 monatlich Sitzungen ab, um rasch auf Notfälle reagieren zu können. Besonders Alleinerziehende empfinden die unsicheren Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven als eine sehr schwierige Lebensphase. Zwar gibt es je nach Kunstrichtung bereits verschiedene Stipendieneinrichtungen, doch sollen Bezieherinnen und Bezieher eines solchen Langzeitstipendiums, sechs Monate und länger, zusätzlich zum jeweiligen monatlichen Stipendienbetrag einen Bonus von 200 € pro Monat erhalten. Hinsichtlich der sozialen Lage der Filmschaffenden wird überlegt, wie die Arbeitsbedingungen zum Beispiel durch stabile finanzielle Förderungen oder Mehrjahresverträge verbessert werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unterstützung zeitgenössischer Filmschaffender und des österreichischen Films. Durch Einführung von Arbeitsstipendien beim innovativen Film wird die Möglichkeit gegeben, einige Monate an einem Projekt zu arbeiten, bevor es für eine Entwicklungsförderung eingereicht wird.
Für das filmkulturelle Erbe soll bei der Archivierung eine Langzeitsicherung garantiert werden. Gleichzeitig sorgen Umkopierungen in den jeweiligen Vorführformaten für die Verfügbarkeit der Filme.
Die Frauenförderung liegt der Sektion für Kunst und Kultur, Abteilung Film besonders am Herzen. Durch Gender Budgeting werden die Förderungen möglichst ausgeglichen vergeben. Ab 2016 sind bei der Vergabe von Arbeitsstipendien für Filmkunst mindestens 50 Prozent des Stipendienbudgets für weibliche Filmschaffende vorgesehen. Bei der Besetzung von Gremien wie der Beiräte im BKA sowie der Projektkommission im Österreichischen Filminstitut wird immer auf ein ausgewogenes Verhältnis geachtet.
Was die Bundesmuseen und Nationalbibliothek betrifft, ist – abgesehen von den diesbezüglichen Gesetzesnovellen 2015 und 2016 – besonders auf die Erfolgsstory des freien Eintritts für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre hinzuweisen. 2015 haben 5 Millionen Personen die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek besucht. Das waren um 5 Prozent mehr als 2014 und war zugleich die höchste Zahl an Besucherinnen und Besuchern seit Ausgliederung der Bundesmuseen. Rund 21 Prozent entfielen auf die Gruppe der unter 19-Jährigen, deren Besuchszahlen sich kontinuierlich positiv entwickeln.
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