BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 52

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Deshalb hat schon meine Vorgängerin die Aktion „Gemeinsam Sicher“ ins Leben geru­fen, in deren Rahmen wir sehr intensiv versuchen, gemeinsam mit den Gemeinden und mit den Ländern im Kontakt mit den Bürgern das Sicherheitsgefühl zu stärken: Jede Gemeinde hat einen verantwortlichen Gemeinderat, der sich mit Sicherheitsfragen aus­einandersetzt, damit sich Menschen in der Zivilgesellschaft in besonderer Art und Weise befähigt fühlen oder auch ausgebildet und geschult werden, sich mit Sicher­heitsfragen zu beschäftigen und in besonderer Art und Weise in Zusammenarbeit mit der Polizei entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Es ist nämlich sicherlich nicht der passende Weg in die Zukunft, dass die ver­schie­densten Organisationen eigene Sicherheitseinrichtungen beschäftigen, sei es, dass die Gemeinden Polizeieinheiten aufstellen, sei es, dass Betriebe außerhalb ihrer unmittel­baren Schutzinteressen quasi Einheiten aufstellen, die in der Öffentlichkeit auftreten. Wir sehen nämlich, dass letzten Endes die öffentliche Ordnung in dieser Form nicht aufrechterhalten werden kann.

Daher ist es uns ein ganz großes Anliegen, dass die Sonderbestimmungen in der Novelle zum Asylgesetz, die der Nationalrat mit großer Mehrheit, mit 100 zu 65 Stim­men, in der vorletzten Woche beschlossen hat, mit der entsprechenden Verordnung ausgelöst werden, damit uns ein Instrument der Zurückweisung an der Grenze in die Hand gegeben wird. Erst als Konsequenz dieser Zurückweisungen wird es dann möglich sein, die von der Regierung beschlossene Obergrenze einzuhalten, die sich daran orientiert, dass wir bereit sind, 1,5 Prozent an Asylwerbern über einen vierjäh­rigen Zeitraum in Österreich aufzunehmen. Diese Zahl ist in Österreich für das Jahr 2016 mit etwa 37 500 festzumachen. Und diese Zahl ist nicht zu überschreiten! Im Wesent­lichen sind diese Mengengerüste über einen vierjährigen Zeitraum einzuhalten. – Das soll mit dieser Verordnung möglich sein.

Dafür brauchen wir nicht nur die Zustimmung unserer Nachbarstaaten, sondern auch die rechtlichen Instrumente in der Handhabung. Deshalb bin ich nach Italien und nach Deutschland gefahren, weil dort nach Art. 29 der Schengen-Grenzverordnung die Kontrollen weiterhin aufrechterhalten werden, sowohl in Kiefersfelden als auch am Walserberg und an anderen Grenzübergängen, und es für uns notwendig ist, dieses Schengen-Regime auch gegenüber unseren Nachbarstaaten, speziell gegenüber Ungarn und Slowenien, aufrechtzuerhalten.

Die Grenze am Brenner ist sicherlich eine sehr sensible, weil sie eine innersprachliche Grenze ist, also eine Grenze, die Österreich zwar staatsrechtlich akzeptiert hat, die aber von der Selbstbestimmung der Südtiroler her nie als das gesehen wurde und daher mit besonderer Sensibilität zu behandeln ist. Wir haben dort zwar alles Notwen­dige vorbereitet beziehungsweise sind entsprechend in Vorbereitung, wollen aber natürlich den fließenden Verkehr aufrechterhalten.

Diese Vorkehrungen haben dazu geführt, dass Minister Alfano die Binnengrenzstruk­turen, was die Kontrollen anbelangt, sehr deutlich verschärft und seine Verpflichtung gemäß dem Schengen-Regime, die Aufgriffe mit Eurodac, deutlich verbessert hat, sodass wir davon ausgehen können, dass gerade das Verhältnis zu Italien touristisch und dem Verkehr entsprechend ein durchgängiges ist, dass aber gleichzeitig verhindert wird, dass jene Personen ins Land kommen, die keinen Aufenthaltstitel haben. – Ich bin aber gerne bereit, nach einer Diskussion noch einmal zu den einzelnen Fragen Stellung zu nehmen.

Wir wissen aber, dass an den Grenzen zur Europäischen Union, etwa in Libyen, 200 000 bis eine Million Migranten sich quasi reisefertig gemacht haben. Davon sind 70 Prozent Wirtschaftsflüchtlinge oder Migranten aus wirtschaftlichen Gründen, wie uns der UNO-Hochkommissar sehr deutlich mitgeteilt hat. Daher sind alle Maßnahmen


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