Beim Wirtschaftsministerium wird eine neue, unabhängige und – wie wir schon gehört haben – nicht weisungsgebundene Behörde eingerichtet, welche besonders die Qualifikation, die Registrierung und die Fortbildung von Abschlussprüfern neu reguliert. Das bisher gültige Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz tritt damit außer Kraft. Da in diesem Gesetz auch Verfassungsbestimmungen enthalten sind, ist es nach mehreren Verhandlungen im Nationalrat auch gelungen, dieses mit entsprechender Mehrheit zu beschließen.
Von diesen EU-Richtlinien sind alle großen Unternehmungen im öffentlichen Interesse betroffen. Die Prüfungen von kleinen Vereinen und Stiftungen sind damit also nicht erfasst. Diese neue Behörde finanziert sich mit bis zu 500 000 € aus Mitteln des Finanzministeriums, aus Steuermitteln; der Rest ist von den geprüften Unternehmungen je nach abgerechneten Prüfhonoraren und der Wirtschaftskammer oder den entsprechenden Kammern aufzubringen.
Die neue Behörde – das haben wir auch schon gehört – besteht aus einem zweiköpfigen Vorstand, einem sieben Personen umfassenden Aufsichtsrat und einem siebenköpfigen Beirat, der sogenannten Qualitätsprüfungskommission. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch die Bundesregierung, wobei die Aufsichtsratsmitglieder vom Finanzminister und vom Wirtschaftsminister bestellt werden. Die APAB, also die neue Behörde, ist auch für die Kontrolle der vorgegebenen Weiterbildungsmaßnahmen zuständig; ebenso werden von ihr Sanktionen und Strafen – sie ist also auch Strafbehörde – bis zu 350 000 €, ursprünglich hatte man 1 Million € angedacht, verhängt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit der Umsetzung dieser Richtlinie sollten wir dem Ziel, dass es keine bösen Überraschungen durch große Firmenpleiten mehr gibt, näherkommen. Wir wissen alle, dass das mit noch so vielen strengen Gesetzen auch in Zukunft nicht erreichbar sein wird. Neben tollen Unternehmerinnen und Unternehmern ist die kriminelle Energie und der Größenwahnsinn weltweit genügend vorhanden, denn es fehlt bei einigen an Charakter, Gerechtigkeitssinn und auch an Ehrlichkeit.
Da es bereits seit vielen Jahrzehnten vergleichbare Einrichtungen für Banken und Börsen gibt, bin ich der Meinung, dass es gerade bei großen internationalen Unternehmungen mit Umsätzen, die weit höher als unser Bruttoinlandsprodukt sind, noch weitere Maßnahmen braucht.
Als ein sehr großes Problem erscheint mir dabei meistens die Zeit. Bei Unternehmen, die wirtschaftliche Probleme haben, sind eine einmalige jährliche Prüfung und auch Quartalsprüfungen zu wenig, um große Schäden von Anlegern abzuwenden. Ob bei der Hypo in Kärnten, bei der BAWAG oder bei der Pleite von Lehman Brothers in den USA mit einem Schaden von über 75 Milliarden US-Dollar, überall musste der wirtschaftliche Schaden von den Steuerzahlern und von den Anlegern beglichen werden.
Mithilfe von Steuerberatern und geschönten Bilanzen, durch falsche Bestände, falsche Bewertungen und falsche Abgrenzungen wurden Milliardenbeträge vernichtet oder wird, wie wir spätestens seit dem Datenleck bei dem panamaischen Offshore-Dienstleister Mossack Fonseca wissen, jede Menge Geld in Steueroasen verschoben und geparkt. 14 000 Klienten aus aller Welt wurden dabei betreut und 15 600 Briefkastenfirmen eingerichtet. 500 Mitarbeiter in 40 Ländern waren dabei im Einsatz. Selbst hochrangige Politiker und Sportler bedienten sich dieser Einrichtungen, und dabei war Mossack Fonseca nur die viertgrößte Einrichtung dieser Art auf der Welt.
Ohne gemeinsame Lösung in der Europäischen Union werden wir dieser Machenschaften nicht Herr werden. Die Macht der Großkonzerne können wir nur gemeinsam mit der EU brechen. Lassen wir uns durch Verträge wie TTIP, durch die Ausbeutung
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