BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 71

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der Ärmsten in Südamerika und Afrika, durch Großkonzerne, durch Kapitalver­schiebungen und Steueroasen unsere mühsam aufgebaute Welt nicht gefährden!

Diesem Gesetz, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werden wir von der Sozial­demokratie gerne zustimmen. Damit kommen wir auch einen kleinen Schritt weiter, aber um uns selbst und unsere kleinen und mittleren Unternehmungen – auch die Land­wirtschaft – zu schützen, braucht es noch weitere Anstrengungen in der euro­päischen Gemeinschaft, aber auch bei uns in Österreich. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

11.52


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile ihm dieses.

 


11.53.07

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bock, wenn man so eine Einstellung gegenüber den österreichischen Unternehmen, Konzernen und der gesamten Unternehmenslandschaft hat, dann ver­wundert es mich nicht, dass viele Unternehmen Österreich einfach den Rücken kehren, auswandern, Betriebsstätten an einem anderen Ort gründen und dadurch die Arbeits-losigkeit steigt. Das möchte ich einmal betonen. Das haben wir Unternehmer sicher nicht verdient, hier mit dieser Meinung konfrontiert zu werden.

Wir von der FPÖ haben dieser Materie zugestimmt, weil sie Sinn macht. Das ist eine Verfassungsmehrheit, eine Zweidrittelmehrheit. Prüfung und Kontrolle sind wichtig, und Transparenz und Veröffentlichung von börsennotierten Unternehmen sind ganz besonders wichtig. Daher stimmen wir dem gerne zu.

Ich möchte hier aber trotzdem auf drei Punkte, die mir aufgefallen sind, hinweisen. Das ist eine EU-Verordnung, die von April 2014 stammt, und sie ist an alle 27 Mit-gliedsländer gleichzeitig ausgesendet worden. In Deutschland wurde dieses Gesetz bereits im Dezember 2015 beschlossen, bei uns passiert das ein Vierteljahr später. Das zeigt auch, dass die Bundesregierung offensichtlich einen anderen Arbeitsstil als die deutsche hat. Dort ist es ja auch eine rot-schwarze oder schwarz-rote Koalition. Was das Arbeitsethos der Bundesregierung betrifft, zeigen sich da doch Differenzen zwischen Österreich und Deutschland.

Punkt zwei: Herr Kollege Brunner, ich darf das, was das Gold Plating betrifft, in einen anderen Fokus stellen. Gold Plating heißt nichts anderes, als dass sich die National­staaten praktisch über die EU-Verordnung hinauslehnen und diese Regulierungen verstärkt und ausgeweitet zur Anwendung bringen. Dieses Gesetz ist schon Gold Plating! Das heißt eigentlich nichts anderes, als dass die Bundesregierung – und das lehnen wir Freiheitliche besonders ab – wieder vor Brüssel in die Knie geht, um praktisch eine Sonderstellung und das Attribut des Musterschülers zu bekommen.

Warum? – Es besteht die Möglichkeit, dieses externe Rotationsprinzip für zehn bis 20 Jahre abzuschließen, und Deutschland, das Vereinigte Königreich und Frankreich, die drei Hauptstandorte, die Wirtschaftstreiber der Europäischen Union, haben das auch gemacht, nämlich diese Periode von 20 Jahren für das externe Rotationssystem ausgenützt. Bei uns hat man das auf zehn Jahre minimiert. Das sehen wir eher kritisch. Da sollte man sich an die großen Standorte, an die großen Wirtschaftstreiber Europas angleichen.

Der dritte Punkt betrifft die Aufsichtsbehörde; weil diese Aufsichtsbehörde installiert wird, ist es ja ein Verfassungsgesetz. Diese ist sicherlich gut, es ist sinnvoll, wenn man – wie schon erwähnt – im Sinne der Transparenz eine Verlagerung von öffent-


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