BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 72

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lichen, also der auf dem Kapitalmarkt notierten Unternehmen schafft, aber – und das ist interessant – diese Unternehmen, diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich ihre eigene Behörde selbst bezahlen.

Die Gelder für die Wirtschaftsprüfungsbehörde kommen auch wieder von den ge­prüften Unternehmen, und es ist nicht einzusehen, dass der Staat mit einer Abga­benquote, die praktisch schon an die 50 Prozent heranreicht, nicht einmal mehr das Geld aufbringt, eine Behörde, die selbst von der EU vorgeschrieben ist, zu finanzieren. Oder ist das das erste Anzeichen dafür, dass Österreich, trotz dieser Staatsver­schuldung, offensichtlich wieder einmal das Geld ausgeht? – Nein, das lehnen wir ab. Der Staat soll seiner Kernaufgabe nachkommen und diese Behörde selbst bezahlen.

Die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind bekanntlich Deloitte, KPMG, PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young – die Big Four. Früher waren es die Big Five. Ich darf daran erinnern, dass der große Enron-Skandal 2001 in Amerika die fünfte große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arthur Andersen, praktisch in die Liquidation getrieben hat. Auch in diesem Sinne ist es wichtig, dass diese Wirtschafts­prüfungs­gesellschaften auch selbst geprüft werden. Daher stimmen wir diesem Gesetz gerne zu. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

11.57


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Heute gibt es hier eine extrem starke Präsenz von PensionistInnen aus Oberösterreich, aber es soll kein Besuch in diesem Bundesrat ohne Begrüßung sein. – Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


11.57.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte eigentlich nur mehr eine Kleinigkeit ergänzen; es ist ange­sprochen worden.

Sie wissen, ich begleite diesen Gesetzentwurf seit dem Wirtschaftsausschuss. Es ist im Plenum berichtet worden, dass er auch im Wirtschaftsausschuss intensiv debattiert worden ist. Es gab im Plenum des Nationalrates in zweiter Lesung einen Abände­rungs­antrag, und man sieht, wie intensiv auf parlamentarischer Ebene über diesen Entwurf debattiert wurde. Es ist eigentlich wiederum ein positives Beispiel, wenn Abgeordnete und Bundesräte unterschiedlicher Fraktionen inklusive der Experten unterschiedliche Regelungen intensiv debattieren. Das ist ja immer der Wunsch des Nationalrates und des Bundesrates.

Ich glaube, es ist auch sehr gut, wenn man dann in der gemeinsamen Abwicklung noch einmal feststellen kann, ob denn die eine oder andere Regelung praxisnah und bestens ausgeführt ist sowie tatsächlich dem eigentlichen Zweck und Ziel des Geset­zes dient. Transparenz und höchste Qualität im Sinne einer vernünftigen Aufsicht wurden vom Mitglied des Bundesrates gerade angesprochen. Ich glaube, das können bei diesem Gesetzentwurf nahezu alle unterschreiben.

Daher weise ich noch einmal darauf hin, dass in der zweiten Lesung noch eine Verän­derung bei den Beiratsmitgliedern, also den Mitgliedern der Qualitätsprüfungs­kom­mission, vorgenommen wurde. Da heißt es konkret in § 12 Abs. 2, dass die Zahl von 14 Mitgliedern wieder auf sieben verringert wurde – es sind jetzt also sieben plus eins –, und sie entspricht damit in Wirklichkeit dem ursprünglichen Vorschlag unseres Ministeriums und der Experten, die das ausgearbeitet haben.

 


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