BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 69

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zurück auf sieben; das ist der Letztstand. Dazu wird uns dann aber der Herr Staats­sekretär sicher auch noch im Detail etwas sagen können.

Diese Behörde soll Probleme, die in der Vergangenheit bekanntermaßen aufgetreten sind – wir müssen nur nach Kärnten blicken –, in Zukunft bereits von Anfang an verhindern. Herr Kollege, du lachst, aber dieser Seitenhieb sei mir schon erlaubt, weil das natürlich schon einer der zentralen Punkte ist.

Wir schaffen heute diese neue Behörde. Zugegebenermaßen wird sich wohl jeder wirtschaftlich orientierte Mensch auf den ersten Blick fragen, warum es wieder eine neue Behörde gibt, warum wieder etwas Neues geschaffen wird. Da wird jedoch zumindest eine andere Behörde – der von meiner Kollegin vorhin erwähnte AeQ –, die bisher die Wirtschaftsprüfer prüfte oder bis jetzt prüft, abgeschafft beziehungsweise in diese neue Behörde, in die APAB, überführt.

Der große Unterschied ist auch, dass in dieser neuen Behörde unterschiedliche Qua­lifikationen von Unternehmen, aber auch von Wirtschaftsprüfern dargestellt werden; und ein wichtiger positiver Effekt in dieser Regelung ist für mich – und das kommt auch nicht täglich vor –, dass wir heute sogar ein Gold Plating zurückführen. Das kommt, wie gesagt, leider äußerst selten vor. Wir definieren nämlich mit dieser Regelung den Anwendungsbereich neu, damit wir nicht mehr machen, als die EU uns eigentlich vorschreibt. Wir nehmen mit dieser Regelung auch kleine Vereine, kleine Privatstif­tungen oder auch Prüfungen, die aufgrund von rein landesgesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden müssen, von dieser Prüfung durch die Behörde aus.

Dieses Gesetz ist vielleicht auf den ersten Blick nicht wahnsinnig spannend und wird vielleicht auf den ersten Blick auch nicht wahnsinnig viele interessieren, aber die Aus­wirkungen interessieren uns sehr wohl, denn wenn wir dieses Gesetz vor 20 Jahren bereits gehabt hätten, dann wäre wohl einiges nicht passiert und dann wären uns so manche Schwierigkeiten der Vergangenheit wohl auch erspart geblieben. Es ist nämlich wichtig, dass die Darstellungen eines wirtschaftlichen Ergebnisses sehr genau sind und auch haltbar sein müssen; und das gilt, bitte schön, in allen Bereichen, eben bei Banken, bei Versicherungen, aber auch bei Genossenschaften. Die Ergebnisse von Prüfungen müssen vor allem bei Unternehmen im öffentlichen Interesse – um diese geht es heute – halten und auch transparent sein.

Wir beschließen heute eine Qualitätssicherung, sozusagen eine Prüfung des Prüfers, und dann werden wir beim nächsten Mal – du hast es angesprochen, Frau Kollegin – auch über die Inhalte diskutieren, wenn der Nationalrat das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz zuerst im Justizausschuss und dann hoffentlich auch im Plenum beschlossen hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.46


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Da der zweite Teil der Pensionistengruppe aus dem Mühlviertel erst jetzt den Saal betreten hat, bitte ich, es mir zu gestatten, auch diesen Teil der Abordnung recht herzlich bei uns im Bundesrat zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. Ich erteile ihm dieses.

 


11.47.09

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätztes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich haben wir bereits gehört, dass es sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, bei der die Aufsichts- und die Sorgfaltsmaßstäbe bei Abschlussprüfern neu geregelt und organi­siert werden.

 


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