BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 68

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sprünglich mehr, die Zahl ist im Zuge der Verhandlungen etwas geschrumpft –, welche sich aus Kammern, der Vereinigung österreichischer Revisionsverbände, Ministerien und so weiter rekrutieren, wobei acht der 14 Mitglieder dem Berufsstand zuzurechnen sind. Das widerspricht unserer Meinung nach tendenziell der Grundvoraussetzung für die EU-rechtskonforme Arbeit der öffentlichen Aufsicht, nämlich der Unabhängigkeit vom Berufsstand.

Die Behörde hat einen Finanzbedarf von 2,5 Millionen € im Jahr. Es wird zwar eine andere Behörde, der AeQ, abgeschafft, aber trotzdem: Inwieweit das eigentlich dem Erfor­dernis einer Verwaltungsvereinfachung, einer Regulierungsvereinfachung ent­spricht, ist nicht unmittelbar ersichtlich.

Das Ganze hat, wie gesagt, eine zweite Seite, nämlich das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz, in dem es auch darum geht, wie lange Wirtschaftsprüfer tätig sein können. Dieser Zeitraum hätte unserer Meinung nach massiv reduziert werden müs­sen. Diese Meinung resultiert insbesondere aus Erfahrungen aus dem Hypo-Unter­suchungsausschuss, aber auch aus anderen Finanzskandalen, die zeigen, dass positive Testate von Wirtschaftsprüfern die Aufdeckung doch in vielen Fällen massiv hinauszögern.

Das geht so weit, dass der Gutachter aus dem Hypo- und BAWAG-Bereich, Fritz Kleiner, gesagt hat, dass man, wenn man noch ein bisschen mehr Beweise hätte, auch die Bank- und Bilanzprüfer vor den Kadi stellen müsste. Das liegt nun nicht am Unvermögen, an der Böswilligkeit oder an der kriminellen Energie dieser Menschen, sondern ist unserer Meinung nach ein Systemversagen. Da gibt es Abhängigkeiten zwischen Prüfern und zu Prüfenden, die entstehen und die zu groß sind.

Jetzt wäre eben die Chance da gewesen, dieses System nachhaltig zu verbessern, und zwar mit einer billigen und relativ einfachen Maßnahme, nämlich der Rotation mit kürzeren Zeiträumen. Diese Möglichkeit wird leider nicht wahrgenommen, sondern es werden die auch von der EU gestatteten langen Zeiträume beibehalten. Ich darf wieder auf Fritz Kleiner verweisen: Er hält diese Reform aus diesem Grund für eine absurde Alibiaktion.

Aus diesen Gründen stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu. Wir glauben, dass durch das Aufsplitten die Verfassungsmehrheit für die Implementierung der Behörde billiger wurde und dass eine Chance versäumt wurde, die Kontrolle unabhängiger und besser zu machen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.42


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Debatte fortsetzen, sei es mir gestattet, die Pensionistengruppe der Gemeinde Gutau aus dem Mühlviertel und deren Obmann recht herzlich bei uns im Bundesrat zu begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich erteile ihm dieses.

 


11.42.47

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg)|: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Herr Staatssekretär! Die Kollegin hat eigentlich bereits ausgeführt, warum diese Behörde geschaffen wird, dennoch werde ich jetzt noch kurz auf einen die Behörde betreffenden Punkt eingehen.

Es hat in zweiter Lesung einen Abänderungsantrag gegeben, und die Behörde bezie­hungsweise die Aufsicht sieht nicht mehr so aus, wie Sie sie jetzt dargestellt haben, sondern es gibt nur noch sieben Mitglieder. Die zweite Lesung hättest du dir, glaube ich, noch anschauen sollen, da hat sich doch noch einiges geändert. Also man ist von acht Mitgliedern – ursprünglich im Ministerratsvortrag – rauf auf 16, dann aber wieder


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