es nicht um die Person Sobotka oder die Regierung, sondern es geht um die Sicherheit unserer Landsleute. Von ihnen sind wir gewählt worden, und für sie haben wir unsere Arbeit zu erbringen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und FPÖ.)
11.35
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke, Herr Minister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG) (1012 d.B. und 1018 d.B. sowie 9559/BR d.B. und 9577/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Poglitsch. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christian Poglitsch: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften.
Die wesentlichsten Neuerungen durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates im Bereich der Abschlussprüferaufsicht sind die Schaffung einer einzigen, letztverantwortlichen und vor allem unabhängigen Behörde sowie die Einführung von Inspektionen bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, zusätzlich zu Qualitätssicherungsprüfungen, die für alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften gelten. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde wird als weisungsfreie Organisationseinheit errichtet. Sie ist außerdem Verwaltungsstrafbehörde.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter. Ich erteile ihr dieses.
11.37
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, das uns hier heute vorliegt, ist ja nur ein Teil der Umsetzung einer EU-Richtlinie beziehungsweise EU-Verordnung, die die spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse betrifft. Es handelt sich dabei um das APAG, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – ich liebe die deutsche Sprache, da kann man solche Ungetüme sehr erfolgreich bilden.
Das heißt, die Prüfer werden in Zukunft mithilfe einer neu geschaffenen Behörde – der APAB, der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde – geprüft, die wiederum der Aufsicht des Finanzministeriums untersteht. Diese besteht aus Aufsichtsrat, Vorstand und einem Beirat, einer Qualitätsprüfungskommission, die 14 Mitglieder umfasst – es waren ur-
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