BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 105

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Allerdings ist das, was hier vorgezeigt wird, alles andere als das, was sich die Bevölkerung wünscht. Ich darf hier ein paar Beispiele aus diesem Gesetz zitieren. Hier steht: Asyl ist ein Schutz auf Zeit. – Das brauche ich in keinem Gesetz niederzu­schreiben, da brauche ich nur in der Europäischen Menschenrechtskonvention nachzu­schlagen, in der das ja so drinnen steht. Es ist schön, dass wir das jetzt auch in einem Gesetz stehen haben, aber eigentlich ist das nicht notwendig.

Und dass man jetzt erkennt, dass man vielleicht auch nachschaut oder nachfrägt, sich Gedanken macht, ob die politische Situation in der Heimat des einen oder anderen Asylwerbers sich vielleicht doch zum Besseren gewendet hat, und dass man hier sagt: Okay, diesen zu Recht gewährter Schutz auf Zeit hast du jetzt genossen, aber die Gründe dafür sind weggefallen, und jetzt kannst du wieder nach Hause zurückkehren, denn jetzt bist du zu Hause wieder sicher!, das hätte man aber schon die ganze Zeit machen können. Dafür hätte man nicht bis zum Jahr 2016, kurz vor die Präsident­schaftswahl zu warten brauchen, sondern das wäre ja eigentlich ein Ansatz gewesen, den man schon voriges Jahr auf Schiene bringen können hätte – gerade damals, als die Flüchtlingswelle Österreich überschwemmt hat und damit auch diese Unsicherheit ins Land gebracht hat.

Der zweite Ansatz, den ich hier nicht unerwähnt lassen möchte, ist das sogenannte Notverordnungsrecht. Ein Notverordnungsrecht ins Leben zu rufen, damit Sie dann, wenn es sein soll, dem Einreisewilligen an der Grenze Stopp sagen können, das brauche ich auch nicht wirklich, denn es gäbe schon jetzt die gesetzlichen Möglich­keiten, das faktisch umzusetzen. Auch das ist Makulatur.

Da darf ich Sie einladen, auf den bestehenden Gesetzesbestand zu schauen und das damit, was es jetzt schon an Möglichkeiten gibt, zu vollziehen. Also auch das ist nicht wirklich das, was man als Durchbruch und großen Wurf in diesem Gesetz nennen könnte.

Als Drittes darf ich hier noch die Verlängerung der Durchführungszeiten für das Verfahren beziehungsweise die Prüfung, sprich auch der Grundversorgung, von sechs auf 15 Monate anführen. Da darf ich Sie an die in der Begutachtung eingelangten Stellungnahmen erinnern, insbesondere an jene des Landes Wien, aber auch der Wirtschaftskammer, die nachdrücklich vor einer Kostensteigerung gewarnt haben, die diese Fristverlängerung mit sich bringt, auch unter dem Aspekt, dass die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nur 12 Monate lang gilt und die restlichen drei Monate im Prinzip voll auf Kosten des Bundes gehen. So gesehen erscheint auch dieser Schritt wieder höchst unlogisch. Außerdem wird dadurch ermöglicht, dass sich der Zeitraum des quasi ungeklärten Status eines Flüchtlings verlängert und dass sich damit auch die finanziellen Zugänge der Person zur Republik verlängern. Dieses Geld bezahlen nämlich unsere Österreicherinnen und Österreicher, die Sie mit Ihrer nicht vollziehbaren Gesetzeslage und Ihrem nicht erbrachten Eifer bei der Herstellung der Sicherheit derartig verunsichert haben.

Kurz gesagt: Dieses Gesetz mag vielleicht für Sie für die mediale Darstellung nach außen eine gute Grundlage sein, aber für die eigentliche Umsetzung ist dieses Gesetz höchst problematisch, zur eigentlichen Verbesserung der Lage trägt es nicht bei. Es trägt weder etwas zur Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung noch zur Ver­besserung der Lage für die Polizistinnen und Polizisten bei, die sich ja damit auseinan­dersetzen müssen, die das ja vollziehen müssen und die dann gefragt werden: Du, Herr Polizist, ich habe in der Zeitung gelesen, der Herr Innenminister – oder, besser gesagt, seine Vorgängerin – hat damals versprochen, dass ein neues, ein gutes und durchschlagendes Asylgesetz kommt, womit das alles viel leichter geht; und ich erkenne, dass nichts leichter geht, sondern dass alles beim Alten ist. – Ich sehe nicht


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