Glauben, sie würden ganz woandershin fahren, weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit unseres Kontinents.“
Das heißt, man hat ihn, wie es halt so üblich ist, offensichtlich auch in Österreich, mit der Nazikeule bedroht, und hat mitgeteilt, das geht so gar nicht. In Wirklichkeit macht Österreich jetzt das Gleiche, weil es gar nicht anders geht. Nur, wir sind halt jetzt, ein paar Monate später und ein paar Tausende, Zehntausende Flüchtlinge später, gescheiter geworden und wissen jetzt offensichtlich, was wir tun und machen.
Ich sage Ihnen trotzdem dazu, die Einzigen, die monatelang wirklich unverantwortlich gehandelt haben in diesem Land und in dieser EU, waren die Regierung Österreichs und auch die gute Frau Merkel in Deutschland, die gesagt hat: Alles herein! Diese Art der Politik der Willkommensklatscher ist nach dem Chaos, dem Asylchaos, das wir in der Steiermark, in Spielfeld, erlebt haben, und nach dem politischen Debakel, das darauf gefolgt ist, jetzt hoffentlich Geschichte.
Die Überlegungen jetzt – und das hat auch schon Kollege Werner Herbert mitgeteilt –, diese Asylverfahren, anstatt wie es überall gefordert wird, zu verkürzen, zu verlängern, nämlich von 6 auf 15 Monate, ist zwar natürlich vonseiten der Beamtenschaft verständlich, weil es ein Personalproblem gibt, aber es ist auch und vor allem ein Problem der Kosten, die auf uns weiter zukommen werden.
Die Kosten, die sich für zumindest diesen einen Teil des Gesetzes laut der wirkungsorientierten Folgekostenabschätzung für die nächsten fünf Jahre darstellen – jetzt ausgehend von einem Szenario von 20 000 bis 25 000 positiven Erledigungen, also der Zu- und Aberkennung des Asylberechtigungsstatus –, belaufen sich mit den verschiedenen Szenarien, die hier durchgerechnet wurden, auf Beträge zwischen 2 und 10 Millionen €. Da geht es jetzt also nicht um die generellen Kosten, sondern nur um das Zu- und Aberkennen der Asylberechtigungen.
Spannend ist: In dem Zusammenhang ist auch aufgefallen, dass dieses Notverordnungsrecht unter Hinweis auf haushaltsrechtliche Sonderbestimmungen keiner wirtschaftlichen, wirkungsorientierten Folgekostenabschätzung unterzogen worden ist. Das ist deswegen spannend, weil das Bundesministerium für Finanzen diese Meinung nicht teilt – so steht es auch in den Berichten – und vehement eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen dieses Notverordnungsrechts fordert.
Geschätzte Herrschaften! Unser Resümee dieser Gesetzesänderung ist kein anderes als dieses: Die Regierung will die Missstände, die wir bereits haben, besser verwalten. Wir von der FPÖ wollen diese Missstände abstellen, geschätzte Damen und Herren!
Im Wesentlichen wird es sich natürlich auch – und da beneide ich den neuen Minister nicht besonders um seine Tätigkeit – darauf hinbewegen müssen, dass es nicht darum geht, wie wir die Flüchtlinge und Migranten hereinbekommen, sondern wie wir diese Herrschaften, sofern sie keinen Asylstatus haben, entweder von der Berechtigung her, weil sie nicht aus einem Kriegsland stammen, oder weil sie schlicht und ergreifend Wirtschaftsflüchtlinge sind, wieder hinauskriegen.
Dass das politisch und auch wirtschaftlich nicht verkraftbar sein wird, hat der Kollege schon im Vorfeld gesagt. Ich gebe Ihnen da jetzt vielleicht nur noch ein paar Zahlen mit, die interessant sind. Diese Zahlen kommen von der EU-Kommission. In den Jahren 2009 bis 2014 sind insgesamt 813 000 Menschen illegal in die Europäische Union eingereist. Im Jahr 2015, also in nur einem Jahr, waren es fast doppelt so viele Menschen, die hier in Europa gelandet sind!
Ich sage es Ihnen noch einmal in aller Deutlichkeit: Österreich hat sich da eindeutig mitschuldig gemacht, indem es Hunderttausende von illegalen Einwanderern unregistriert durch Österreich in Richtung Deutschland befördert hat! Wobei auch da wieder
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