Die vorliegenden Änderungen zum Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH sehen wir als durchaus klug an und werden dem auch zustimmen – das gleich vorneweg gesagt.
Wenn es nämlich in der Problemanalyse, zum Beispiel beim Stammzellenregister, heißt, dass die Versorgung mit Stammzellen in Zukunft in hohem Ausmaß gefährdet ist, dann muss man handeln. Deswegen sehen wir es auch als durchaus gescheit an, diesen Bereich in die Obhut des Bundes zu legen. Die öffentliche Hand soll ihre Verantwortung in diesem Bereich ganz einfach wahrnehmen.
Es ist ja nichts schlimmer, als wenn Menschen – der Kollege hat es auch kurz angesprochen –, die zum Beispiel an Leukämie erkranken, aus organisatorischen Gründen nicht oder nur verspätet geholfen werden kann, im Wissen, dass es aus medizinischer Sicht sehr wohl möglich wäre, organisatorisch aber einfach die Strukturen nicht passen.
Im Bereich Stammzelltherapie sollte man vielleicht eines noch ansprechen: Das ist die Einlagerung der Nabelschnurstammzellen bei der Geburt, und zwar im Sinne der Eigenvorsorge. Vielleicht könnte man da eingreifen; viele Eltern lassen das ja bereits machen. Es kostet einiges, aber ich denke, dass die öffentliche Hand und der Bund im Sinne der Gesundheit unserer Kinder durchaus eine Verantwortung hätten, auch deshalb, weil es aus Kostengründen und im Sinne einer schnellen Heilung eine sehr sinnvolle Maßnahme wäre. Vielleicht könnten Sie das auch mit auf den Weg nehmen, vielleicht gibt es da Möglichkeiten, aktiv zu werden.
Beim Brustkrebs-Screening ist es sicher so, dass das eine sinnvolle und erfolgreiche Maßnahme zur Früherkennung ist, die aus unserer Sicht möglichst vielen Frauen zugänglich sein sollte. Die grundsätzliche Einschränkung auf Frauen, die älter als 40 sind – wobei Frauen zwischen 40 und 44 und über 70 unnötige bürokratische Hürden auf sich nehmen müssen –, sollte man beseitigen. Diese halten wir nicht für besonders gescheit.
Die 2014 eingeführte Regelung zur Brustkrebs-Früherkennungsmammographie hat durch die damals abgeänderte Einladungspolitik zu den Untersuchungen übrigens dazu geführt, dass die Zahl der Mammographien um 15 Prozent zurückgegangen ist. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern das sagt die Ärztekammer, die schon seit einiger Zeit auf dieses Problem hinweist. Ich denke, es würde Sinn machen, die Altersbegrenzung aufzuheben und die Teilnahme allen Frauen jeglichen Alters zu ermöglichen, ganz einfach deswegen, weil – wie schon erwähnt wurde – Früherkennung hilft, Leben zu retten und die Folgen für die Betroffenen zu minimieren.
Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto geringer sind, nebenbei bemerkt, auch die Behandlungskosten. Es ist jedenfalls wichtig, das Screening-Programm im Sinne der Patientinnen immer weiter zu verbessern. Da für die Qualitätssicherung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms verschiedene Daten erforderlich sind, ist es wichtig, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Wir stimmen dem auch zu.
Eine Anmerkung habe ich noch als Mann: Rund 1 Prozent aller Neuerkrankungen bei Brustkrebs betreffen übrigens Männer – das wissen vielleicht wenige. Das sind in Österreich wahrscheinlich 50 bis 70 Personen. (Zwischenruf der Bundesrätin Reiter.) – Aber gerade weil es so wenige sind, Frau Kollegin, endet das sehr oft fatal. Ich rede jetzt gar nicht davon, dass man die alle zum Früherkennungsprogramm schicken sollte (Heiterkeit und Zwischenruf des Bundesrates Mayer), aber vielleicht wäre es möglich, im Zuge von Aufklärungskampagnen auch auf die Gefährdung von Männern hinzuweisen, einfach um diese zu sensibilisieren und auch die Ärzte zu sensibilisieren, damit die Diagnose nicht zu spät gestellt wird. Frau Minister, vielleicht können Sie diese Anregung auch mitnehmen.
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