BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 140

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desgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH in die Hände eben dieser Gesund­heit Österreich GmbH gelegt.

Mit der Schaffung dieser Infrastruktur kann der medizinische Fortschritt schneller und effektiver zum Menschen gebracht werden. Diese wichtige Aufgabe soll mit der Eingliederung in die Gesundheit Österreich GmbH nun noch effektiver bewältigt werden. Die Wichtigkeit dieser Maßnahme zeigt folgende Zahl: Im Jahre 2014 war die Suche nach geeigneten Spendern in 515 Fällen erfolgreich, was gemessen an den Anfragen einer Quote von über 80 Prozent entspricht. Diese Quote könnte durch diese neue gesetzliche Verordnung erhöht werden. Aber auch das Spenderaufkommen könnte durch diese neue Organisationsform angehoben werden, weil gezielter vorge­gangen werden kann.

Weiters soll die Gesundheit Österreich GmbH die laufende Evaluierung und Qualitäts­siche­rung des im Jahre 2014 gestarteten Brustkrebs-Früherkennungsprogramms vor­nehmen. Für die Durchführung ist es erforderlich, dass durch diesen Gesetzesbe­schluss entsprechende datenschutzrechtliche Grundlagen geschaffen werden. Solche Krebs-Früherkennungsprogramme sind im Sinne einer wirksamen Behandlung sehr wichtig und bedürfen einer besonderen Förderung, die im Rahmen dieser Gesellschaft geschaffen wird.

Meine Damen und Herren, Früherkennung bedeutet in vielen Fällen eine aussichts­reiche Behandlungsmöglichkeit. Deswegen gilt es, alles zu unternehmen, um Krebs so früh wie möglich zu erkennen oder, noch besser, präventivgegen diese Krebserkran­kung zu wirken.

Ein zweiter Punkt steht heute zur Diskussion, Kollegin Adelheid Ebner hat bereits darüber berichtet: das Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren, gerade angesichts „der zunehmenden Mobilität der Men­schen zwischen beiden Staaten und der Forderung nach einer ständigen Verbes­serung der Qualität, der Sicherheit und Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung“, wie es im Abkommen heißt, ist eine solche Zusammenarbeit äußerst begrüßenswert.

Dieses Abkommen zeigt zugleich deutlich eine Konsequenz der Zusammenarbeit in der EU, nämlich den Abbau behindernder Grenzen. Gerade angesichts der Diskussion über Grenzen und deren Funktion ist es wichtig, diesen Aspekt der Überwindung von Grenzen durch die EU zu erfahren.

Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich möchte mich wirklich für Ihren großartigen Einsatz für diese beiden Gesetze bedanken. Das ist – keine Frage – für Österreich eine große, große Errungenschaft, auch im Vergleich zu allen anderen EU-Ländern. Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

16.24


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meißl. Ich erteile ihm dieses.

 


16.24.19

Bundesrat Arnd Meißl (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Frau Minister, Sie brauchen keine Angst vor mir zu haben (Bundesministerin Oberhauser: Schaut’s so aus?), ich bin nicht so böse, dass ich immer einen Ordnungsruf kriege. (Heiterkeit des Redners sowie der Bundesministerin Oberhauser.)

Das ist mir nur einmal passiert; das kommt halt vor. (Bundesministerin Oberhauser: Das trägt man wie einen Orden!) – Ja, genau! Das trägt man ganz stark und kräftig.

 


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