BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 139

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dig ist. Bei Krankheiten zählt jeder Tag, an dem eine zielführende Behandlung einge­setzt werden kann. Gerade bei Leukämie ist eine erfolgreiche Stammzell­trans­plan­tation oft lebensrettend, und sie kann den Menschen, die an dieser Krankheit erkrankt sind, viele Vorteile bringen.

Bisher gab es auch, wie wir im Ausschuss gehört haben, eine sehr geringe Nachfrage von Spendern aus Österreich, wobei sich auch der Fonds in der Vergangenheit aus Spendeneinnahmen selbst finanziert hat. Dies wird sich mit der Übertragung der Aufgaben des neuen Spenderregisters auf die Gesundheit Österreich GmbH verän­dern.

Auch das seit dem Jahr 2014 angebotene Programm zur Früherkennung von Brust­krebs sieht weitere Evaluierungsmaßnahmen vor. Im Rahmen dieses Programms können Frauen ab 40 Jahren alle zwei Jahre kostenlos zur Mammographie gehen. Das Ziel dabei ist, eine Krankheit früh zu entdecken, noch bevor Beschwerden auftreten beziehungsweise die Krankheit ausgebrochen ist.

Das österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm richtet sich daher an gesunde Frauen ohne Beschwerden und ohne familiär erhöhtes Brustkrebsrisiko, obwohl die Teilnahme an einem Screening nicht für alle Frauen gleich sinnvoll er­scheint. Angelehnt an internationale Studien wurden auch in Österreich Frauen im Alter von 45 bis 69 Jahren als Gruppe mit dem größten Nutzen an der Teilnahme an einem Brustkrebs-Screening-Programm definiert.

Leider nehmen viele Frauen dieses Angebot nicht immer in Anspruch, und auch die Zahl der untersuchten Frauen ist in den letzten Jahren doch etwas zurückgegangen. Brustkrebsuntersuchungen stellen bedeutende Maßnahmen dar, angefangen von der Diagnose bis hin zur Versorgung im Spital. Meine Fraktion stimmt beiden Gesetzes­vorlagen zu. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.19


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hammerl. Ich erteile ihm dieses.

 


16.19.39

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine geschätzten Damen und Herren! Heute liegt uns ein wichtiger Gesetzentwurf vor. Frau Bundes­minister, ich danke Ihnen besonders für die Vorbereitung.

Meine Damen und Herren, ich bin seit 25 Jahren ehrenamtlicher Vorsitzender im Hilfswerk Steiermark, das mobile Hauskrankenpflege anbietet. Wir betreuen täglich über 3 000 Patienten in der Steiermark. Ich kann mich heute noch, es liegt Jahre zurück, an die Anfangszeiten erinnern: Die Diagnose Leukämie war in vielen Fällen ein Todesurteil. Eine solche Diagnose war mit Aussichtslosigkeit verbunden. Heute da­gegen gibt es wenigstens für die meisten Formen der Leukämie gute Heilungs­chancen. Die medizinische Forschung ist in einem rasanten Tempo vorangetrieben worden.

Damit aber Ergebnisse medizinischer Forschung bei der Heilung von Krankheiten nutzbar gemacht werden können, bedarf es der Schaffung einer Infrastruktur, damit die für die Heilung benötigten Substanzen auch sofort greifbar sind. Das gilt besonders auch in Bezug auf die Heilungsmöglichkeiten im Bereich der Leukämie.

Für eine Behandlung und Heilung bedarf es vor allem geeigneter und verträglicher Stammzellen. Eine erfolgreiche Stammzelltransplantation, die in vielen Fällen meist die einzig zielführende Behandlungsmethode darstellt, hängt wesentlich davon ab, dass möglichst schnell ein geeigneter Spender oder eine geeignete Spenderin gefunden wird. Die Suche und die Koordination der Suche wird mit dieser Änderung des Bun-


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