BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 138

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich erteile ihr dieses.

 


16.13.38

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Als Bürgermeisterin einer kleinen Waldviertler Gemeinde erfreut mich natürlich der Tagesordnungspunkt 9 ganz besonders, und zwar aus dem Grund, weil die Grenzverbindung zwischen der Tschechischen Republik und Österreich durch den Eisernen Vorhang immer behindert war und dieser eine Verhinderung in den unterschiedlichsten Bereichen dargestellt hat.

Ich wage einen Blick zurück: Es war eben aufgrund des Eisernen Vorhangs unmöglich, in den Grenzregionen diese Abkommen abzuschließen. Das Waldviertel war durch den Eisernen Vorhang immer von einer starken Abwanderung betroffen. Der Zaun ließ unsere Nachbarn eigentlich unerreichbar erscheinen. (Bundesrätin Posch-Gruska: Und den bauen wir jetzt wieder auf!)

Erst mit dem Fall des Eisernen Vorhangs setzte ein Grenzverkehr ein, der aber durch den Beitritt Österreichs zur EU beziehungsweise der dann folgenden Umsetzung des Schengen-Abkommens etwas eingebremst wurde, da immerhin auch unser Waldviertel ein Teil der Schengen-Außengrenze war. Das hat sich Gott sei Dank inzwischen erfreulicherweise zum Positiven verändert, seitdem auch die Tschechische Republik zur EU gekommen und in der Folge auch dem Schengen-Raum beigetreten ist. Dort, wo früher die Grenze alles eingebremst hat, herrscht heute ein reger Austausch zwischen den Regionen. Wir haben die unterschiedlichsten grenzüberschreitenden Vorhaben und Kooperationen, und dieses Abkommen betreffend Rettungsdienst ist eines davon.

Wir können in diesem Bereich auch sehen, dass unsere Grenze in diesem Sinne der Regionen auch zusammenwächst, was natürlich von der Europäischen Union ge­wünscht wird.

Es ist daher nur logisch und auch zu begrüßen, dass dieses Rahmenabkommen be­schlossen wird, welches Garant dafür sein wird und auch sein muss, dass die best­mögliche Versorgung durch den Rettungsdienst der Bürgerinnen und Bürger beider Regionen festgesetzt ist.

Zudem wird dadurch eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes gefördert, und die rechtlichen Fragen dieses Rettungseinsatzes werden geklärt. Es ist ein absolut sinnvolles und begrüßenswertes Abkommen, da einerseits gleiche Sonder- und Wegerechte sowie harmonisierte Formen der Haft­pflicht­versicherung vorliegen und andererseits Vergütungen auf beiden Seiten der Grenzen ermöglicht werden. Zeitnahe medizinische Versorgung wird damit, unab­hängig von der Staatsgrenze, auf klare rechtliche Grundlagen gestellt, und dies können wir vor allem im Sinne der Waldviertlerinnen und Waldviertler nur begrüßen.

Wie das erwähnte Abkommen zwischen Österreich und Tschechien ist auch die Novel­lierung des Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH sehr zu begrüßen. Diese Novellierung gewährleistet, dass das Register aller Stammzellenspender in Hinkunft von der öffentlichen Hand geführt wird. Durch diese Neuorganisation der Verwaltung der Stammzellenspender besteht auch die begründete Hoffnung, dass in diesem Bereich noch mehr Menschenleben gerettet werden können.

80 Prozent der betroffenen Menschen sollen innerhalb eines Monats einen Spender finden. Wir wissen aber auch, dass für die Menschen eine rasche Behandlung notwen-


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