Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, GESG, geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt. (Unruhe im Sitzungssaal.)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird (1013 d.B. und 1087 d.B. sowie 9570/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (1000 d.B. und 1086 d.B. sowie 9571/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe auch den Bericht zu Tagesordnungspunkt 9, nämlich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
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