Was hier gesagt wurde, ist völlig richtig. Diese besonders schutzwürdigen Opfer muss man entsprechend unterstützen. Das sind oft sehr subtile Verletzungen auch im psychischen Bereich, die man auch entsprechend behandeln muss. Ich bekenne mich dazu, dass wir sehr viel im Bereich des Opferschutzes, im Bereich der Unterstützung der Opfer tun, weil es auch für das Klima in einem Strafverfahren wichtig ist, dass die Opfer möglichst angstfrei auftreten und schildern können, was ihnen passiert ist. Das ist natürlich aufwendig, auch von der Betreuung her.
Ich sage ganz offen: Das sind Dinge, die an sich über unsere Kernkompetenz als Justiz hinausgehen, aber wir tun es trotzdem gerne und wir müssen es auch tun, weil die Probleme der Opfer ja zuerst im Justizbereich sichtbar werden, und da muss man sofort helfen. Daher ist es wichtig, dass man dafür auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung hat und zur Verfügung stellt.
Ich bitte allenfalls auch um Ihre Unterstützung, wenn es dann im Herbst bei den Budgetverhandlungen darum gehen wird, dass solche Aufwendungen, die wir möglichst kostengünstig über die Justizbetreuungsagentur und über Unterstützung der Opferschutzeinrichtungen finanzieren, auch tatsächlich weiter in diesem Umfang aufrechterhalten werden können. Ich halte dies für ganz, ganz wichtig.
Ein zweiter Punkt, der hier enthalten ist: Im Sinne der Waffengleichheit, die bereits erwähnt wurde, haben wir auch in Umsetzung der EU-Richtlinie die Kommunikation zwischen Verteidigern, Rechtsanwälten und ihren Mandanten weiter geschützt, als es bisher der Fall war. Das war auch notwendig und sinnvoll.
Wir haben schließlich auch die bereits angesprochene Zugriffsmöglichkeit auf die äußeren Kontodaten durch das Kontoregister geschaffen. Da möchte ich zu dem, was Herr Bundesrat Werner Herbert gesagt hat, sagen: Noch einmal, es ist wirklich kein Verlust an Rechtsstaatlichkeit oder an Rechtsschutz, überhaupt nicht. Es ist nur ein Gewinn von Effizienz, wie von Herrn Bundesrat Fürlinger schon gesagt wurde.
Schon bisher konnte die Staatsanwaltschaft von sich aus, ohne dass man eine richterliche Bewilligung gebraucht hätte, die Banken fragen, ob es eine bestimmte Kontoverbindung gibt – nicht mehr –, aber man musste alle anschreiben und warten, bis die Antworten kommen. Jetzt geht es rascher, effizienter. Das brauchen wir auch. Wir müssen die Verfahrensdauer möglichst abkürzen, gerade im Bereich von Wirtschaftsstrafverfahren. Daher ist das nichts anderes als eine Maßnahme zur Steigerung der Effizienz in diesem Bereich und kein Verlust an rechtsstaatlicher Kontrolle, überhaupt nicht.
Daher wäre es schön, Herr Bundesrat Werner Herbert, wenn man sich das vielleicht doch noch einmal überlegen könnte, denn es gibt wirklich keinen Grund, dem nicht zuzustimmen. Und um Ihr Beispiel aufzugreifen: Also ich glaube, man braucht sich nicht davor zu fürchten, dass sich ein ausländischer Geheimdienst an die Staatsanwaltschaft in Österreich wendet, um solche äußeren Kontodaten zu bekommen. Denn in dem Augenblick, in dem er das täte, ist er ja kein Geheimdienst mehr. Da muss er sich deklarieren. Da braucht man sich schon gar nicht zu fürchten.
Also ich glaube, es gibt wirklich keinen ausreichenden Grund, dem die Zustimmung zu verweigern. Es wäre schade drum. Es ist ein wirklich schön ausgewogenes Paket, und ich glaube, da ist uns im Interesse der Bevölkerung wirklich etwas gelungen. Das ist es auch, was mir und meinem Team im Ministerium wirklich wichtig ist. Wir wollen einfach vernünftige Sacharbeit machen. Ungeachtet diverser Turbulenzen da oder dort setzen wir unseren Weg fort und lassen uns da nicht beirren. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
18.07
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