BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 170

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18.07.10 Präsident Josef Saller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.08.0914. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG, BGBl. Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2015, geändert wird (1613/A und 1075 d.B. sowie 9562/BR d.B.)

 


Präsident Josef Saller: Wir gelangen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


18.08.33

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sucht­mittelgesetz – SMG, BGBl. Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesge­setz BGBl. I Nr. 144/2015, geändert wird.

Dieses Gesetz wird aufgrund aktueller Umstände neuerlich geändert. Es gab eine sehr ausführliche Debatte dazu.

Der Bericht liegt Ihnen vor. Ich komme gleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Josef Saller: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


18.09.17

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich)|: Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich vielleicht beim vorigen Tagesordnungspunkt den einen oder anderen positiven Ansatz gesehen hätte, muss ich doch sagen, bei dieser Gesetzesvorlage sehe ich ihn nicht. (Bundesrat Schennach: Ui!)

Warum sehe ich ihn nicht? – Ich anerkenne das Bemühen, dem überbordenden Sucht­gifthandel im urbanen Bereich einen Riegel vorzuschieben. Ich weiß auch aus der polizeilichen Arbeit meiner Kollegen, dass das ein großes Problem ist, weil ja quasi die Quantität das Problem ist und nicht, sage ich einmal, der spezialisierte Suchtgift­händler. Dazu kommt die Möglichkeit der Austauschbarkeit der handelnden Personen, denn kaum zieht man einen aus dem Verkehr, wird sofort in negativer Art und Weise seitens der Suchtgiftdealer personell „nachgebessert“.

Aber so, wie das hier dargelegt wird, geht das meiner Meinung nach entscheidend am eigentlichen Ziel vorbei, denn wenn ich hier festschreibe, dass man an öffentlichen Orten, auf Verkehrsflächen – sagen wir einmal pauschal: in der Öffentlichkeit – das Dealen, die Weitergabe, den Verkauf, das Anbieten und das Überlassen unter Strafe


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