stellt, und zwar nur dann, wenn es auch öffentlich wahrgenommen wird, dann, denke ich mir, kann das nicht die Zielsetzung des Rechtsstaates sein; entweder will ich den Drogenhandel bekämpfen, und das dann generell, oder ich will es nicht. Aber wenn man sagt, wenn jemand in der Kärntner Straße dem Suchtgifthandel nachgeht und sich genügend Menschen deswegen echauffieren, dann droht diesem eine größere Strafe als demjenigen, der am Hauptplatz von Bruck an der Leitha um 2 Uhr nachts dem Suchtgifthandel nachgeht, dann, denke ich, ist der gesetzliche Ansatz nicht ganz nachvollziehbar. (Bundesrat Schennach: Das haben wir doch eh lang und breit ...!)
Wenn ich schon die mit Strafe bedrohte Handlung abstellen will, dann muss es doch unerheblich sein, zu welcher Tages- und Nachtzeit das passiert und ob sich jetzt viele oder wenige Leute darüber echauffieren. Grundsätzlich würde ich ja diese verstärkte Strafdrohung begrüßen, weil einfach die Drogenkriminalität generell nur mit stärkeren Strafen eingedämmt werden kann, wie ich meine. Ich weiß natürlich, dass das ein Problem für Sie ist, Herr Bundesminister, weil die Gefängnisse ohnedies überfüllt sind. Das heißt, da beißt sich momentan rechtsstaatlich die Katze wieder in den Schwanz, denn wenn wir höhere Strafen fordern, dann haben wir das Problem: Was machen wir mit den verurteilten Rechtsbrechern? Diese sollte man nämlich in einem Gefängnis unterbringen, wo wir eigentlich gar keinen Platz mehr haben.
So finden wir eine Lösung, indem wir sagen: Regen sich viele Leute auf, sperren wir ihn ein, regt sich keiner auf, tun wir so, als ob wir ihn nicht gesehen hätten. Das ist der Ansatz dieses Gesetzes. (Bundesrat Schennach: Nein!) Und daher kann ich dem beim besten Willen nicht zustimmen.
Kollege Schennach, du warst selbst bei der Ausschusssitzung dabei. Da habe ich fünfmal nachgefragt, ob da die öffentliche Wahrnehmung an einem öffentlichen Ort auch tatsächlich strafbegründend ist. Das wurde mir nach mehrmaligem Hinterfragen dann auch so bestätigt. Und das kann man nicht gutheißen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Ich verstehe natürlich, dass Sie unter Druck stehen, und ich verstehe auch, dass die Polizisten eine rechtliche Handhabe brauchen. Aber wenn man ihnen schon Mittel in die Hand geben will, um den Straßendealern wirkungsvoll zu begegnen, dann bitte ein Mittel, das auch rechtsstaatlich logisch und nachvollziehbar ist. Ich kann ja nicht sagen: Nur weil du ein intelligenter Drogendealer bist, der es versteht, in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen zu werden, wirst du auch noch für deine rechtswidrige Handlung belohnt!, während dem anderen, der, weil er selbst zugekifft ist, die Umgebung gar nicht mehr wahrnimmt und sich aus diesem Grund ungeschickterweise auffällig verhält, eine größere Strafe droht. Das kann ja nicht der Ansatz einer gesetzlichen Grundlage sein!
Also bei aller Wertschätzung, bei allem Verständnis: grundsätzlich Ja zur Bekämpfung der Drogenkriminalität, Ja zu wirksamen Mitteln für unsere Polizistinnen und Polizisten, die es ohnedies schwer haben, im alltäglichen Einsatz gegen Drogendealer als Vertreter des Rechts und des Staates zu bestehen – aber nicht mit solchen Pseudogesetzen und vor allem nicht mit solchen zahnlosen Gesetzen, die nur darauf abzielen, der Öffentlichkeit quasi einmal mehr ein Placebo mit dem Hinweis zu geben: Schaut, wir tun ja etwas!; aber eigentlich tun wir nichts, denn einsperren können wir sie nicht, weil wir in unseren Gefängnissen keinen Platz haben.
So nicht, Herr Bundesminister! Daher gibt es dazu leider keine Zustimmung unsererseits. (Beifall bei der FPÖ.)
18.14
Präsident Josef Saller: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Forstner. – Bitte.
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