BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 168

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Ich möchte nur betonen, dass wir einen wirklich gut ausgebauten, gut funktionierenden Opferschutz haben, der auf einem ganz hohen Niveau ist – ja, führend in Europa –, und darauf können wir, glaube ich, sehr stolz sein.

Der Kern dieser Novelle, die wir heute beschließen, ist der Ausbau und die Ver­besserung des Opferschutzes. Ich möchte einige Punkte nennen – beginnend bei den Opfern von Straftaten, die bereits bei der Anzeige unterstützt werden sollen, über die bessere Informationspflicht für die Opfer, die Einführung von Verteidigungsrechten und auch die Maßnahme, dass man am Wohnsitz Anzeige erstatten kann, wenn das Ver­brechen in einem anderen Land geschehen ist, bis hin zur Erleichterung der gegen­seitigen Anerkennung von gerichtlichen Urteilen.

Ich möchte noch kurz auf drei dieser Punkte eingehen: Punkt eins ist die Infor­mationspflicht. Sobald ein Täter aus dem Gefängnis entlassen wird oder flieht, müssen die Opfer darüber informiert werden. Und der zweite Punkt: Auch wenn eine Tat im Ausland begangen wurde, kann man diese im Inland anzeigen. Das ist vor allem für Betroffene von Zwangsehen und von Genitalverstümmelung eine große Verbesserung und stellt frauenpolitisch einen großen Fortschritt dar. Ich möchte Ihnen dafür recht herzlich danken, Herr Minister!

Beim dritten Punkt, der mir sehr, sehr wichtig ist, geht es um die Ausweitung des Opferbegriffes. Als besonders schutzwürdig gelten vor allem Minderjährige, aber auch all jene, die sexuelle Gewalt in der Familie erfahren haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, Gewalt ist keine Privat­sache von Frauen, und Gewalt kann niemals, ganz egal, wer sie ausübt, akzeptiert werden, sondern Gewalt muss geahndet werden. Und sexuelle Gewalt ist seit 1. Jän­ner 2016 strafbar, worauf ich sehr stolz bin.

Opfer von häuslicher Gewalt sind großteils Frauen. Ich spreche jetzt nicht von Prel­lungen und blauen Flecken, sondern ich spreche vom Verlust ihrer Selbstachtung, von Angst, von Schlafstörungen, Depressionen, Essstörungen; und vor allem spreche ich auch davon, dass diese Frauen, die Depressionen haben, sich zurückziehen, dass sie vereinsamen, und Einsamkeit macht, wie wir alle wissen, krank.

Deswegen bedanke ich mich da auch recht herzlich. Denn gerade Opfer von häus­licher Gewalt oder von Sexualdelikten, aber auch minderjährige Opfer gelten künftig vor Gericht ohne Ausnahme als besonders schutzbedürftig und haben somit beson­dere Rechte. Wir werden dieser Gesetzesvorlage sehr gerne zustimmen.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)

18.03


Präsident Josef Saller: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Minister.

 


18.03.38

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Bundesräte! Ich kann mich jetzt sehr kurz halten, alles Wesentliche ist schon gesagt worden.

Ich glaube, über diese Änderung des Strafprozessrechts kann man sich wirklich freuen. Anlass war die Notwendigkeit der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, der Opferschutz-Richtlinie. Aber das, was hier insgesamt entstanden ist, ist wirklich ein so ausgewogenes Paket, dass wir selbst eine große Freude damit haben.

 


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