BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 167

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17.56.36

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Sinne der fortgeschrittenen Zeit will ich nicht allzu lange über Dinge sprechen, bei denen es ohnehin hier wie auch im Nationalrat große Übereinstimmung gab.

Das Thema Opferschutz, bei dem Österreich immer schon sehr vorbildlich war, ist auch Thema dieser Novelle der Strafprozessordnung, wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen können, dass der Begriff „besondere Schutzbedürftigkeit“ von gewissen Opferkategorien da im Vordergrund steht: Opfer von Gewalt, von Sexualdelikten, aber auch Minderjährige werden eben in diesem Fall mit Rechten gestärkt, die es bisher ja auch schon gab, ohne jetzt näher darauf eingehen zu wollen, weil das aufgrund der Übereinstimmung hier im Haus ohnehin nicht notwendig ist.

Ich möchte aber noch eine kleine Replik darauf machen, was Kollege Werner hier gerade gesagt hat. Ich weiß nicht, ob es ein grundlegendes Missverständnis gibt, wenn wir von Kontoregisterdaten sprechen. Eine solche Einsicht – die es bisher auch schon gegeben hat – stellt ja keine maßgebliche Neuerung dar, denn seit jeher konnte ein Staatsanwalt ermitteln, ob es überhaupt eine Kontoverbindung gibt, und das ist das Einzige, was in Bezug auf Kontoregisterdaten aus dieser Novelle heraus generiert wird. Der Staatsanwalt kann erfragen, ob jemand eine entsprechende Kontoverbindung hat. Er kann aber nicht erfragen, welche Kontobewegungen es gibt. Er kann nicht auf diese Art und Weise erfragen, was der Kontostand ist, sondern eben, ob eine Person ein Konto bei dieser Bank oder jener Bank unterhält. Das ist alles, worum es geht.

Das ist ein sensibles Thema; klar, dessen muss man sich bewusst sein, aber – das sage ich auch ganz klar dazu – das ist sozusagen noch kein Datum, bei dem man sich Sorgen machen muss, wenn jemand weiß, dass man bei dieser oder jener Bank ein Konto hat. Das ist bei der heutigen Datenlage generell wohl kein großes Geheimnis mehr. Diese Möglichkeit kann man einem Staatsanwalt einräumen, der letztlich auch unter einem Amtseid steht und dem wir von vornherein wohl nicht den Versuch eines Amtsmissbrauches unterstellen wollen.

Das sind die zwei wesentlichen Dinge dieser Novelle.

Es gab noch einen Abänderungsantrag im Nationalrat bezüglich Ausfolgung von Video­aufzeichnungen, von Einvernahmen, wobei ich glaube, dass auch da eine gute Rege­lung gefunden worden ist. Zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ist sozusa­gen Waffengleichheit herzustellen. Das ist dadurch geschehen, dass diese Einsicht nehmen und sich das bei Gericht anschauen können. Es ist aber auch berechtigt, zu sagen: Nein, eine Ausfolgung kann es nicht geben; das kann nicht zur öffentlichen Schaustellung eines Opfers führen.

In diesem Sinne gibt es keinen Grund, dieser Novelle nicht zuzustimmen. Wir tun das natürlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.59


Präsident Josef Saller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


18.00.01

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Mein Vorredner hat schon sehr viel angesprochen, deswegen möchte ich nichts wiederholen.

 


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